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Irrer Krimi um Kölner LabradorWaffe gezogen, Kopfgeld ausgesetzt

Um einen Labrador wie auf diesem Symbolfoto diesen drehte sich der Krimi, der vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt wurde.

Um einen Labrador wie auf diesem Symbolfoto diesen drehte sich der Krimi, der vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt wurde.

Ein Mann gibt seinen Labrador ab, will ihn aber plötzlich zurück – und soll dafür sogar zur Waffe gegriffen haben! Ein kurioser Fall landete jetzt vor einem Kölner Gericht.

Ein Streit um einen Hund, der vor dem Kölner Strafgericht landete – und Szenen wie aus einem schlechten Film bot. Ein 48-jähriger Kölner musste sich wegen versuchter räuberischer Erpressung und illegalen Waffenbesitzes verantworten.

Der irre Vorwurf: Er soll die neuen Besitzer und Besitzerinnen seines Ex-Hundes mit einer Pistole bedroht haben, um den Vierbeiner zurückzubekommen!

Alles begann im Jahr 2021, erklärte Verteidigerin Funda Bicakoglu vor Gericht in Saal 29. „Eine Rechtsanwältin hat ihm den Hund zum Geburtstag geschenkt.“ Ihr Mandant habe sich sofort in die Labrador-Mischlingsdame verliebt, nannte sie seine „Kleine“ oder sogar „Tochter“. Doch weil er beruflich zu viel unterwegs war, suchte er in seiner Nachbarschaft in Kalk nach Hundesittern.

Streit mit den neuen Hundebesitzern artet aus

„Er fragte dann andere Hundehalter und Hundehalterinnen beim Gassigehen, ob jemand eine Idee hat“, führte Bicakoglu aus. So kam der Kontakt zu einer Familie aus der Nähe zustande. Diese übernahm die Betreuung erst tage-, dann wochenweise. Irgendwann stand die Frage im Raum, ob sie den Hund nicht für immer übernehmen könnten. „Mein Mandant hatte dem Tier gegenüber ein schlechtes Gewissen wegen der ständigen Wechsel“, so die Verteidigerin.

Für den Angeklagten war das aber keine Schenkung, sondern nur eine „Dauerleihgabe“, betonte die Verteidigerin. Ein fester Zeitrahmen sei nie ausgemacht worden. Der Vorsitzende Richter Bernhard Krieg fragte kritisch: „Wie soll das denn aussehen, eine Dauerleihgabe für einen Hund?“ Der Angeklagte trotzig: „Ja, selbst wenn ich ihnen den Hund geschenkt habe, dann kann ich davon doch einfach zurücktreten.“ Der Richter schüttelte nur den Kopf.

Genau diesen Rücktritt wollte der Mann laut Anklage im September letzten Jahres mit allen Mitteln durchsetzen. Er traf den neuen Besitzer auf der Straße und lockte ihn unter einem Vorwand in seine Wohnung. Dort die Schock-Behauptung: „Er behauptete, er habe Schilddrüsenkrebs und nicht mehr lange zu leben“, trug die Staatsanwältin vor. Deshalb wolle er seine geliebte Hündin zurück.

Der neue Besitzer lehnte ab, weil der Hund sich super in die neue Familie eingelebt hatte. Da soll der Angeklagte gesagt haben: „Ich habe nichts mehr zu verlieren“. Laut Anklage verließ er den Raum und kam mit einer halbautomatischen Pistole zurück! Auf die Frage „Ist das ein Scherz?“ soll er die Waffe auf den Mann gerichtet und gedroht haben: „Wenn du den Hund nicht rausgibst, dann sind wir Feinde, ich kann auch anders.“

Aber jetzt wird es richtig kurios: Nicht der Bedrohte rannte zur Polizei, sondern der Mann mit der Waffe! Er zeigte den neuen Besitzer wegen Unterschlagung an, weil dieser den Labrador nicht rausrücken wollte. Das Verfahren wurde aber eingestellt.

Einen Tag später meldete sich dann auch der Nachbar bei den Behörden und erzählte von der Waffen-Drohung. Bei einer Durchsuchung fanden die Ermittler und Ermittlerinnen die Pistole illegal im Tresor des 48-Jährigen.

Im Zeugenstand packte der Geschädigte, unterstützt von Rechtsanwältin Eva Kuhn, weitere krasse Details aus. Er sei nicht nur bedroht worden, es sei sogar ein Kopfgeld ausgesetzt worden! „1000 Euro sollte derjenige bekommen, der ihm den Hund zurückbringt“, so der Zeuge. Ein „bulliger Mann“ habe ihn sogar bedrängt. Der Angeklagte kommentierte das alles mit den Worten: „Das klingt doch wie ein schlechter RTL-Spielfilm.“ Passenderweise steht seine Anwältin Bicakoglu selbst für die Sendung „Strafgericht“ vor der Kamera. Sie räumte den Waffenbesitz ein, bestritt aber die Erpressung.

Die Staatsanwältin fand den Zeugen auch nicht ganz glaubwürdig. Und so sah es am Ende auch das Gericht: Die Bedrohung konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Eine Strafe gab es aber trotzdem: sieben Monate Haft auf Bewährung wegen illegalen Waffenbesitzes. Richter Krieg hoffte, dass nun endlich Ruhe einkehrt. Der Angeklagte will den Hund jetzt nicht mehr zurück. (red)