Er soll mehrere Frauen ausgebeutet und einer sogar gedroht haben, ihre Brustimplantate wieder herauszuschneiden – dennoch könnte ein Kölner Zuhälter einer weiteren Haft entgehen.
Frauen übelst ausgebeutetKölner Zuhälter drohte, Brustimplantate „herauszuschneiden“

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Im Landgericht Köln: Der Angeklagte sitzt neben seinem Verteidiger Martin Bücher.
Ein ehemaliges Rocker-Mitglied brachte als Zuhälter mehrere Frauen zur Prostitution und täuschte allen die große Liebe vor – die Polizei nennt dies die „Loverboy“-Masche. Die Frauen konkurrierten miteinander, wollten seine „Nummer eins“ sein und träumten von einer Hochzeit sowie der Gründung einer Familie mit ihrem Peiniger.
Doch für diese Taten muss der „Loverboy“, der seit etwa einem Monat vor dem Landgericht steht, wahrscheinlich nicht mehr ins Gefängnis. Ein Grund dafür ist, dass die Justiz das Verfahren zu lange verzögert hat. Am Freitag plädierte Staatsanwältin Sabrina Heimers für einen pragmatischen Abschluss des Prozesses.
Köln: Angeklagter führte Parallel-Beziehungen zu mehreren Frauen
Der Angeklagte räumte ein, als sogenannter „Loverboy“ agiert zu haben. Er habe seinen Opfern die große Liebe vorgemacht und sie finanziell ausgebeutet. Laut Anklage soll er in den Jahren 2018 und 2019 als Zuhälter rund 700.000 Euro eingenommen haben. Die Frauen bekamen nur einen kleinen Teil davon für ihren täglichen Bedarf.
In der Akte wird von bis zu sechs Geschädigten gesprochen. Zeitweise soll der Angeklagte mehrere Beziehungen gleichzeitig unterhalten haben. Die Frauen seien emotional so stark von ihm abhängig gewesen, dass sie es hinnahmen, dass er neben ihnen noch andere Frauen hatte.
„Mir ging es nur ums Geld, sonst wäre ich mit denen nicht zusammen gewesen“, hatte der Angeklagte zu Protokoll gegeben. Einer Frau finanzierte er eine Brustvergrößerung. Später drohte er, ihr die Implantate wieder „herauszuschneiden“, falls sie das Geld nicht zurückzahle.
Ermittler und Ermittlerinnen stellten bei dem Mann Bargeld in Höhe von etwa 222.000 Euro aus einem Schließfach sicher. Das Geld wird konfisziert und geht größtenteils an das Finanzamt – denn auch illegal erwirtschaftete Einnahmen müssen versteuert werden. Eine bei ihm gefundene Rolex-Uhr erhält der Angeklagte ebenfalls nicht zurück.
Köln: „Zwei-Drittel-Regel“ könnte Angeklagten vor weiterer Haft bewahren
Die Besonderheit des Verfahrens liegt darin, dass der 34-jährige Angeklagte bereits 2020 wegen Vorwürfen aus demselben Tatkomplex rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde und einen Großteil dieser Strafe verbüßt hat. Die Taten aus dem aktuellen Prozess waren damals schon bekannt, aber die Ermittlungen waren noch nicht abgeschlossen. Danach lag das Verfahren zunächst auf Eis. „Wäre das damals alles verhandelt und ausgeurteilt worden, dann hätte es richtig gescheppert“, sagte Staatsanwältin Heimers und deutete eine mögliche Strafe von über zehn Jahren Gefängnis an.
Im Saal 2 des Justizgebäudes beantragte Heimers für die alten und neuen Delikte jedoch nur eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten. Wegen der überlangen Verfahrensdauer, die der Angeklagte nicht zu verantworten hat, sollen vier Monate als bereits verbüßt gelten. Übrig blieben sechs Jahre Haft. Da der Angeklagte aber schon vier Jahre abgesessen hat, könnte die sogenannte Zwei-Drittel-Regelung zur Anwendung kommen, wodurch die restlichen zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Trotz der neu verhandelten Taten müsste der 34-Jährige somit nicht erneut in Haft.
Trotz der Schwere der Vergehen nannte die Staatsanwältin eine Reihe mildernder Umstände. An erster Stelle stand das umfassende Geständnis des Angeklagten, welches die Hauptverhandlung deutlich verkürzte. „Damit hat er dafür gesorgt, dass keine der Frauen hier aussagen und eine mögliche Retraumatisierung durchleben musste“, so die Staatsanwältin. Zudem lägen die Taten schon lange zurück. Die persönliche Entwicklung des Angeklagten sei beachtlich: „Er wirkt reflektiert und hat erkannt, dass sein Verhalten falsch war, er scheint es auch zu bereuen und hat nichts beschönigt.“
Köln: Angeklagter zeigt sich in seinem letzten Wort geläutert
Beim ersten Strafprozess am Kölner Landgericht vor sechs Jahren habe das noch völlig anders gewirkt, erklärte Heimers. „Da war sein Auftreten im Gerichtssaal eher nach dem Motto geprägt: Mir kann keiner was.“ Nun bescheinigte die Anklägerin dem Mann eine positive Sozialprognose. Der Mann habe zuletzt seinen Vater bis zu dessen Tod gepflegt, arbeite als Berufskraftfahrer und habe einen Nebenjob. Der 34-Jährige habe auch eine neue Lebensgefährtin, die nicht dem Rotlichtmilieu entstammt, in dem er sich früher aufhielt. Sie sei über seine Vergangenheit informiert.
Auch Verteidiger Martin Bücher hob die positive Entwicklung seines Mandanten hervor. Eine Sozialtherapie habe angeschlagen und er habe an den Ursachen seiner kriminellen Vergangenheit gearbeitet. „Das war ein zielgerichtetes Verfahren, der Angeklagte hat sich gestellt, hier wurde nicht gemauert“, sagte der Anwalt.
In seinem letzten Wort distanzierte sich der Angeklagte von seinem früheren Ich: „Das sind heute Welten zu der Person, die ich damals war. Ich spreche mit jedem Menschen mit Respekt und Würde; damals war es nicht so.“ Das Urteil wird für den kommenden Mittwoch erwartet (red).
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