Aufregung am Flughafen Köln/Bonn: Bundespolizei stoppt Mann mit scharfer Munition im Handgepäck.
Flughafen Köln/BonnEx-Personenschützer mit scharfer Patrone im Gepäck gestoppt

Copyright: Alexander Franz/dpa
Einsatzkräfte der Polizei blicken auf das Gelände des Flughafens Köln/Bonn. (Symbolfoto)
Aktualisiert:
Eine scharfe Patrone im Handgepäck hat für einen 51-jährigen Mann am Mittwochmorgen (26. August) am Flughafen Köln/Bonn ein juristisches Nachspiel nach sich gezogen.
Gegen 10.22 Uhr machten Luftsicherheitsassistenten und Luftsicherheitsassistentinnen bei der Kontrolle des Handgepäcks im Terminal 1 einen heiklen Fund: Sie stießen auf eine Patrone des Kalibers 9 x 19 Millimeter. Umgehend übernahmen hinzugezogene Einsatzkräfte der Bundespolizei das Geschehen.
Passagier ohne Nachweis für Munition
Der 51-Jährige erklärte den Einsatzkräften, dass er in der Vergangenheit als Personenschützer gearbeitet habe und zum Besitz der scharfen Munition berechtigt sei. Allerdings konnte er den Polizisten und Polizistinnen vor Ort keinen Nachweis dafür vorlegen.
Die Beamten und Beamtinnen stellten die Patrone sicher. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz und das Luftsicherheitsgesetz eingeleitet. Seine Reise in die bulgarische Hafenstadt Varna durfte er nach Abschluss der Maßnahmen immerhin fortsetzen.
Die Bundespolizei mahnt aus aktuellem Anlass: Waffen und Munition gehören keinesfalls ins Handgepäck. Reisende sollten Taschen und Rucksäcke vor dem Abflug gründlich durchsuchen – insbesondere dann, wenn diese zuvor beruflich, bei der Jagd oder im Schießsport genutzt wurden. Schon eine einzelne, versehentlich mitgeführte Patrone kann ernste strafrechtliche Konsequenzen haben. (red)

