„Meine Füße auf ihrem Kopf“Skandal-Video zeigte die Tat: Entscheidung um Kölner Polizisten gefallen

In Köln hat die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung nach Ermittlungen gegen einen Polizisten wegen Bedrohung gefällt.

von Adnan Akyüz (aa)

Dieser Fall hat weit über Köln hinaus für Aufsehen gesorgt. Ein Polizeibeamter hatte bei einer Verkehrskontrolle im Juli 2021 dem Kölner Deniz Köse gedroht.

Der Polizist hat, wie auf einem Video deutlich zu hören ist, gesagt, dass er sich wünscht, mit seinen Füßen auf den Kopf des Kölners zu steigen. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte in dem Fall und ist zu einem Ergebnis gekommen.

Köln: Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Polizisten wegen Bedrohung

Dass ein Kölner Polizist kurz nach dem erschütternden Tod des US-Amerikaners George Floyd zu einem Bürger die Wörter „Ich wünsche mir, dass sie auf dem Boden liegen und ich mit meinem Fuß auf ihrem Kopf“ sagt, hatte für einen Schock bei Deniz Köse gesorgt. Der Afroamerikaner Floyd war zu Tode gekommen, weil ein Polizist auf seinem Hals kniete.

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Nach dem Vorfall auf der Mozartstraße hatte die Polizei Köln den Beamten vom Dienst suspendiert.

Die stellvertretende Kölner Polizeipräsidentin Miriam Brauns hatte auf Anfrage von EXPRESS.de kurz nach dem Vorfall gesagt: „Für derartige Worte eines Polizeibeamten habe ich wirklich kein Verständnis. Das entspricht nicht dem Bild der Polizei Köln. Gegen den Beamten ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, ihm ist bis auf Weiteres das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen worden.“

Doch der Polizist, der dem Kölner Deniz Köse, der auch als DJ Stutter bekannt ist, gedroht hatte, kommt ohne eine strafrechtliche Konsequenz davon.

Wie Staatsanwältin Lisa Klefisch auf Anfrage erklärte, wurde das Verfahren gegen den Polizisten „mangels hinreichenden Tatverdachts“ bereits im Mai eingestellt. Der Polizist, gegen den wegen Bedrohung ermittelt worden war, muss also nicht vor Gericht.

Köln: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Polizisten wegen Bedrohung ein

Die Staatsanwaltschaft sei laut Klefisch zu diesem Entschluss gekommen, da keine Straftat festgestellt werden konnte.

Sie erklärt: „Soweit eine strafrechtlich relevante Bedrohung in Betracht kommen könnte, fehlt es an der hierfür erforderlichen Drohung. Diese setzt voraus, dass eine Tat in Aussicht gestellt wird, die bei dem Bedrohten den Eindruck der Ernstlichkeit erwecken soll. Durch die Formulierung als Wunsch ist hingegen nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit zu belegen, dass der Beschuldigte die Tat selbst oder durch einen Dritten ernsthaft umsetzen oder zumindest den entsprechenden Eindruck erwecken wollte.“

Wie der Fall dienstrechtlich zu beurteilen sei, werde durch die dafür zuständige Polizeibehörde geprüft. Dieser wurde die Ermittlungsakte bereits übersandt, so die Staatsanwältin.

Wir fragten bei der Polizei Köln nach. Auf unsere Anfrage erklärt Sprecher Max Wilmes, dass der Polizist wieder im Dienst ist. Er erklärte: „Das Disziplinarverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der betroffene Polizeibeamte ist wieder im Dienst. Er ist seit dem Ablauf seiner Beurlaubung im Oktober 2021, wie zuvor auch, im Bereich der Direktion Verkehr eingesetzt.“ Wann das Disziplinarverfahren abgeschlossen werden soll, ist unklar.

Auch das Verfahren gegen Köse wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, weil er die Aussagen des Polizisten ohne dessen Wissen gefilmt hatte, wurde eingestellt. Köse hatte erklärt, dass er die Aufnahmen zum Eigenschutz gemacht hat.

Entscheidung der Staatsanwaltschaft überrascht Deniz Köse

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann der Kölner nicht verstehen.

Im Gespräch mit EXPRESS.de sagt er: „Damit hätte ich nicht gerechnet. Das ist doch ein Skandal. Nach dem Vorfall habe ich erwartet, dass der Beamte nicht mehr als Polizist arbeiten darf. Wenn ein Polizist mit so einer Aktion ohne eine Strafe durchkommt, lässt mich das am Rechtsstaat zweifeln. Das ist ein falsches Signal in die Gesellschaft in meinen Augen. Einfache Bürgerinnen und Bürger bekommen für viel weniger harte Strafen. Ich finde das ungerecht.“