Ein Zoff wegen eines Hundes eskaliert und reißt Marlon (15) aus dem Leben. Es ist der Beginn eines Justiz-Marathons, der die Stadt über Jahre beschäftigen wird.
Kölner Drama vor 14 JahrenMarlon (15) tot: Streit um Hund führt zur Tragödie

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Ein Streit um diese Hündin löste die Tragödie am Takuplatz in Neuehrenfeld aus. Das Archivbild stammt von 2012.
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„Polizei, Notfall! Brauchen Notarzt, unbedingt! Messerstecherei, Überfall!“ Diese aufgewühlten Sätze stammen von Klaus P., damals 59 Jahre alt.
Der Schausteller hat kurz zuvor am Takuplatz im Stadtteil Neuehrenfeld den 15-jährigen Marlon mit einem Messer attackiert. Das Protokoll des Notrufs wird zu einem zentralen Beweisstück im Prozess. Es offenbart die ganze Tragik eines Abends, der von zwei völlig gegensätzlichen Sichtweisen geprägt ist: Für P. war es Selbstverteidigung, die Angehörigen des Jungen sehen darin einen hinterhältigen Mord. Der Auslöser für alles: ein Konflikt um die schwangere Hündin „Mäusle“. An den Fall erinnert der „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Zoff in Kölner Wohnwagensiedlung eskaliert
Im April 2012 spitzt sich an einem Mittwoch in der Siedlung für Wohnwagen am Takuplatz eine Auseinandersetzung zu. Hier lebt Klaus P. seit drei Jahren, den Schaustellerberuf hat er aber aufgegeben. Zeugen schildern ihn als Einzelgänger, der sich von den Nachbarn distanzierte. An diesem Tag kommt es zur folgenschweren Begegnung mit Heinz L., dem Vater von Marlon. Dieser konfrontiert P. mit dem Vorwurf, er habe den familieneigenen Yorkshire-Terrier getreten. Die Situation mündet in einer Rangelei, P. wird gestoßen und fühlt sich in die Enge getrieben.
In der angespannten Atmosphäre schaltet sich auch der 15-jährige Marlon ein. In diesem Moment zückt Klaus P. ein Messer und stößt es dem Teenager in den Oberkörper. Die zwölf Zentimeter lange Klinge dringt vollständig ein und verletzt seinen linken Herzbeutel. P. ergreift die Flucht vom Ort des Geschehens, lässt die schockierte Familie zurück und wählt den Notruf. Er fürchtet nun um sein eigenes Leben. „Takuplatz“, murmelt er um 21.04 Uhr ins Telefon. „Am Takuplatz? Wir sind unterwegs“, erwidert der Beamte in der Leitstelle.
„Ein Überfall war das!“, beharrt Klaus P. und fügt hinzu: „Die suchen mich.“ „Sind Sie der Täter?“, will der Mitarbeiter der Leitstelle wissen. „Das Opfer!“, antwortet P. „Sie sind das Opfer?“ „Ja.“ „Sie haben sich versteckt?“ „Ja, schnell!“ „Ja, wir sind unterwegs.“ Um 21.07 Uhr geht bei der Feuerwehr ein weiterer Anruf ein. Klaus P. ist schwer atmend und immer noch völlig aufgelöst. „Da sind noch mehr am Rumschlagen, da werden wohl noch mehr Krankenwagen kommen müssen“, teilt er mit. „Hören Sie mal zu! Haben die da noch mehr Stichwaffen?“, hakt die Leitstelle nach. „Ist alles möglich, keine Ahnung.“
Marlon (15) erliegt seinen Verletzungen – Täter stellt sich als Opfer dar
Wenig später treffen Polizei, Notarzt und Rettungskräfte am Tatort ein. Marlon ist zu diesem Zeitpunkt noch am Leben, doch er stirbt zwölf Stunden danach in einer Klinik an multiplem Organversagen. Klaus P. wird festgenommen. Schon im Notruf zeigt sich, was den gesamten Prozess prägen wird: Der Angreifer inszeniert sich selbst als Opfer. Die Anklage lautet zunächst auf Mord, doch das Landgericht stuft den Fall später als möglichen Totschlag ein und verneint die Heimtücke. Aufgrund der aufgeheizten Situation sei Marlon nicht als arg- und wehrlos einzustufen. Diese juristische Neubewertung senkt die zu erwartende Strafe erheblich, da eine lebenslange Haftstrafe von mindestens 15 Jahren nun unwahrscheinlich ist.
Sechs Monate nach dem Vorfall beginnt der Prozess gegen Klaus P. Er erscheint mit grauem Pullover und schwarzem Sakko vor Gericht. Der Mann mit Vollbart scheint auf ein gepflegtes Äußeres bedacht zu sein. Zu den schweren Anschuldigungen äußert er sich nicht und überlässt seinen Verteidigern das Wort. „Der Anklagevorwurf wird sich so nicht bestätigen“, erklären Marco Heymann und Abdou A. Gabbar. Ihre Strategie zielt auf Notwehr oder einen Unfall ab: Vater und Sohn hätten ihren Mandanten umzingelt. Dieser habe sich bedroht gefühlt. Nachdem er Heinz L. abgewehrt habe, sei Marlon unglücklich in die Klinge gefallen.
„Ich habe gesehen, wie er meinem Sohn das Messer in die Brust gerammt hat“
Marlons Mutter, Margot L., macht unter Tränen ihre Aussage und richtet schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Nachbarn. Schon früher habe es häufiger Zoff wegen der Familienhündin „Mäusle“ und anderer Tiere gegeben. Über den Tattag berichtet Margot L.: „Er fühlte sich gestört, weil meine Tochter mit dem Hund Ball spielte.“ Daraufhin habe P. die Hündin getreten, obwohl sie schwanger war. Ihr Ehemann Heinz habe den Nachbarn konfrontieren wollen, und Marlon sei mitgegangen.
Schluchzend beschreibt die Mutter die Szene: „Ich habe gesehen, wie er meinem Sohn das Messer in die Brust gerammt hat. Marlon ist noch drei Meter gelaufen, dann brach er zusammen. Das war der schlimmste Tag in meinem Leben.“
Ortstermin am Takuplatz soll Klarheit bringen
Die Kammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Heinz Hemmers zeigt sich offen für die Argumentation der Verteidigung. „Es kommt auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht“, lässt Hemmers verlauten. Er gibt daraufhin einem Antrag der Anwälte Heymann und Gabbar statt, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Der folgende Prozesstag wird direkt auf das Feld am Takuplatz verlegt. Anwesend sind Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidiger sowie der Angeklagte Klaus P. und Marlons Familie.
An diesem Tag erinnern Grablichter an den verstorbenen Marlon. Justizbeamte bringen Klaus P. an die Stelle, an der sein Wohnwagen stand, der inzwischen entfernt wurde. P. raucht eine Zigarette, seine erste seit der Inhaftierung. Der mittlerweile 60-Jährige befindet sich seit fast einem Jahr in U-Haft. Für seine Anwälte ist der Termin ideal. Sie möchten dem Gericht demonstrieren, wie schlecht die Sicht zum Zeitpunkt der Tat gewesen sein soll. Damit wollen sie belegen, dass Marlons Mutter den Vorfall nicht wie von ihr beschrieben gesehen haben kann.
Klaus P. deutet auf den Punkt, wo er gestanden haben will. Die Beteiligten des Verfahrens messen die Distanzen nach, Verteidiger Gabbar hantiert selbst mit einem Zollstock. Richter Hemmers gibt seine Eindrücke an eine Protokollantin weiter. Anschließend warten alle auf den Einbruch der Dunkelheit. Die Juristen diskutieren plötzlich über die verschiedenen Arten der Dämmerung: „bürgerlich“, „nautisch“ und „astronomisch“. Eine Laterne habe es auch noch gegeben. Marlons Mutter widerspricht: „So dunkel, dass wir nichts sehen konnten, war es nicht.“ Anwalt Gabbar kontert, dass eine Plane zwischen den Zeugen und dem Geschehen die Sicht zusätzlich eingeschränkt haben könnte. Für ihn ist der Termin ein Erfolg.
Urteil: Fünf Jahre Haft – doch dann der Formfehler
Einen Freispruch, wie von der Verteidigung erhofft, gibt es für Klaus P. jedoch nicht. Das Gericht verurteilt ihn zu fünf Jahren Haft wegen Totschlags, womit die Theorie von Notwehr oder Unfall verworfen wird. „Das war kein einfacher Fall“, resümiert Richter Hemmers. Er bleibt mit seinem Strafmaß weit unter der Forderung des Staatsanwalts von zehn Jahren. Man könnte es für eine ausgewogene Entscheidung halten. Aber die Verteidiger fechten das Urteil an und haben einen Trumpf parat: ein Formfehler bei der Vernehmung von Marlons Schwester. Sie hatte ohne Anwesenheit des Angeklagten ausgesagt, und das Gericht versäumte es, Klaus P. vollständig über ihre Aussage in Kenntnis zu setzen. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil daraufhin auf.
Klaus P. wird im Januar 2014 aus der JVA Ossendorf auf freien Fuß gesetzt. Eine weitere Untersuchungshaft sei unverhältnismäßig, so die Begründung der Behörden. Da die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet hatte, greift das Verschlechterungsverbot. Dem Mann droht somit keine höhere Strafe als fünf Jahre. Anschließend bleibt der Fall bei der Justiz in Köln über sieben Jahre liegen. Dringendere Haftsachen und später die Corona-Pandemie verzögern die Wiederaufnahme des Verfahrens.
Angeklagter lehnt Deal ab und riskiert erneute Haft
Als der Prozess im Herbst 2021 neu aufgerollt wird, bemüht sich der neue Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg um eine gütliche Einigung. Hengstenberg fragt, ob eine Verständigung möglich sei, da er nach Prüfung der Akten auch eine Körperverletzung mit Todesfolge für denkbar hält. Klaus P. sei während der Tat extrem erregt und zudem gesundheitlich beeinträchtigt gewesen, weshalb er vielleicht nicht mit dem Tod von Marlon rechnen konnte. In einem offenen Rechtsgespräch, statt hinter verschlossenen Türen, skizziert Hengstenberg ein mögliches Strafmaß von höchstens vier Jahren. Wegen der langen Dauer des Verfahrens könnten sechs Monate als verbüßt gelten. Der Rest der Strafe könnte nach Rechtskraft zur Bewährung ausgesetzt werden. Damit wäre Klaus P. frei und die jahrelange Ungewissheit beendet. Bedingung dafür wäre aber ein aufrichtiges Geständnis und das Fallenlassen von Schutzbehauptungen.
Doch die Verteidigung lehnt das Angebot rundheraus ab. Ihr Mandant könne nur schildern, was er erlebt habe, und werde von dieser Darstellung nicht abrücken, erklärt Anwalt Marco Heymann. Er macht deutlich, dass sein Mandant eher eine erneute Haftstrafe in Kauf nehme, als seine Version der Geschichte zu ändern. Und genau das geschieht. Das neue Urteil lautet auf eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Damit muss Klaus P. zurück in den Vollzug, da die bereits verbüßte Haftzeit für eine Aussetzung des Rests zur Bewährung nicht ausreicht.
„Sie haben keinerlei Empathie für die Familie des Opfers gezeigt, dafür umso mehr Selbstmitleid“, stellt Richter Hengstenberg fest. Klaus P. habe sich ein milderes Urteil selbst verbaut. Der Richter fügte hinzu: „Wir hatten ja zu Beginn ein großzügiges Angebot gemacht, was Sie nicht angenommen haben.“ Verteidiger Gabbar wirft dem Richter Befangenheit vor, doch der Bundesgerichtshof bestätigt dieses Mal die Entscheidung. Im Herbst 2022 findet der Fall, über zehn Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Marlon, seinen juristischen Abschluss. „Die Länge des Verfahrens hat eine unerträgliche Belastung für Marlons Familie bedeutet“, erklärt der Anwalt der Nebenklage, Frank Hatlé. Die seelischen Wunden der Angehörigen seien immer wieder aufgerissen worden. Die Familie lebt zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr in Köln. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
