+++ EILMELDUNG +++ Joker Joselu dreht Partie Bayern München verpasst CL-Finale in Madrid dramatisch

+++ EILMELDUNG +++ Joker Joselu dreht Partie Bayern München verpasst CL-Finale in Madrid dramatisch

Wegen Bürostuhl gefeuertKölner Erzbistum und Woelkis ehemalige Justiziarin einigen sich

Ein Bürostuhl steht vor einem Schreibtisch.

Weil sie einen Bürostuhl (hier ein undatiertes Symbolfoto) unerlaubt mit nach Hause nahm, erhielt eine Justiziarin des Kölner Erzbistums die Kündigung. 

Halleluja! Nach der Kündigung der Justiziarin des Kölner Erzbistums wegen eines Bürostuhls hat es eine Einigung gegeben. 

Der „Bürostuhl-Streit“ im Erzbistum Köln ist beigelegt. Die früherer Justiziarin von Erzbischof Rainer Maria Woelki war vor Gericht gezogen, weil sie wegen eines Bürostuhls, den sie unerlaubt mit nach Hause genommen haben soll, gefeuert worden war. 

Das Verfahren sei durch einen Vergleich beendet worden, gab Landgerichtssprecherin Nadja Abou Lebdi am Mittwoch (21. Juni 2023) bekannt. In erster Instanz hatte die Klägerin teilweise Recht bekommen. 

Woelkis Justiziarin gefeuert: So entschied das Kölner Arbeitsgericht 

Die seit 2008 beim Kölner Erzbistum beschäftigte Justiziarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht hatte gegen ihre außerordentliche Kündigung sowie eine sogenannte Versetzung in den Ruhestand geklagt. Darüber hinaus machte sie Schmerzensgeldansprüche geltend. 

Alles zum Thema Rainer Maria Woelki

Die Justiziarin forderte mindestens 50.000 Euro, weil sie jahrelang die Akten zu den Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch durch Priester des Erzbistums habe durcharbeiten müssen. Anfang Januar 2022 entschied das Arbeitsgericht: Die Kündigung und die Versetzung in den Ruhestand sind unwirksam.

Zwar dürfe man nicht einfach Bürostühle mit nach Hause nehmen, so der Richter, aber der konkrete Fall habe sich relativ kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie ereignete, wo kaum ein Homeoffice schon richtig eingerichtet gewesen sei. 

Nehmen Sie hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:

Die Klage auf Schmerzensgeld wies der Richter jedoch ab. Dies begründete er damit, dass die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle notwendig, die damit verbundenen Belastungen für die betrauten Arbeitnehmenden unvermeidbar gewesen seien.

„Bürostuhl-Streit“ am Kölner Arbeitsgericht: Berufung gegen Urteil

Gegen das Urteil legten sowohl das Erzbistum (wegen der unwirksamen Kündigung) als auch die Justiziarin (wegen des nicht zugesprochenen Schmerzensgeldes) Berufung ein. Nun sollte das Landesarbeitsgericht entscheiden, ein Termin für das Verfahren war auch bereits bestimmt.

Doch dieser fand nicht statt, weil sich die Parteien inzwischen geeinigt hatten. Zum Inhalt des Vergleichs gab die Sprecherin des Landesarbeitsgerichts keine Auskunft. (iri)