Ein Alkoholverbot und neue Konzepte konnten den Lärm auf dem Brüsseler Platz zwar etwas mindern, aber dem Oberverwaltungsgericht reicht das nicht.
Brüsseler PlatzGericht rügt Umgang mit Partylärm – Stadt muss zahlen

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Der Bereich Brüsseler Platz ist ein beliebter Treffpunkt (Archivfoto).
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Die Stadt Köln macht zu wenig, um die Lärmbelastung für die Anwohner am Brüsseler Platz zu verhindern. Deshalb war sie vor dem Kölner Veraltungsgericht zu einem Zwangsgeld von 5000 Euro verdonnert worden, dagegen legte sie jedoch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde ein.
Jetzt hat das OVG die Entscheidung aus der Vorinstanz bestätigt. Im Klartext: Die Stadt muss das Zwangsgeld zahlen, weil sie ihrer Verpflichtung gegen den vom Brüsseler Platz ausgehenden nächtlichen Lärm noch nicht hinreichend erfüllt hat. Der Beschluss fiel am Freitag (14. August) und ist auch nicht anfechtbar, wie das OVG mitteilte. Die 5000 Euro fließen in die Staatskasse.
Treffpunkt für Feiernde in Köln
Der Brüsseler Platz gilt besonders in den Sommermonaten als Treffpunkt von Feiernden in Köln. Seit Jahren gibt es vor den Gerichten Streit um den Partylärm am Abend und in der Nacht. In seiner Begründung kritisiert das Gericht die Stadt deutlich. Köln komme einem rechtskräftigen Urteil des OVG vom 11. September 2024 nicht hinreichend nach, hieß es. Effektive Maßnahmen waren gefordert worden.
Hintergrund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln nach Beschwerden von Anwohnern. Die hatten beklagt, dass die Stadt nach dem OVG-Urteil nicht genug gegen Lärm abends und nachts rund um den Brüsseler Platz tue. Die Ruhestörungen seien gesundheitsgefährdend. Dem schloss sich das OVG jetzt in einer Eilentscheidung an.
Zwar habe die Stadt ein Konzept vorgelegt und sei bemüht. Auch das seit 2025 ausgesprochene Alkoholverbot ab 21 Uhr dem Platz greife zwar und die Lärmwerte seien niedriger als in den Jahren zuvor. Aber: Im Mai 2026 lagen die Werte noch immer über der Grenze der Gesundheitsgefahr von 60 Dezibel oder nur knapp darunter.
Deshalb sei damit zu rechnen, so der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts, dass es in den Sommermonaten bei einer höheren Zahl von Besuchern auf dem Platz zu einer weiteren unzumutbaren Beeinträchtigung für die Anwohner kommen werde.
Gericht: Argumente nicht nachvollziehbar
Die Beschwerde der Stadt Köln gegen die Entscheidung aus der Vorinstanz wies das OVG ab. Die aufgeführten Argumente der Stadt seien zum Teil nicht nachvollziehbar. „Der Vortrag in der Beschwerdebegründung, dass die Überschreitungen nur ‚geringfügig‘ seien und die Lärmschwelle an etlichen Tagen eingehalten worden sei, liegt neben der Sache“, übte das OVG deutliche Kritik.
Auch, dass der Lärm künftig ab 22 Uhr nachlassen könnte, war für das Gericht nicht nachvollziehbar. Erst Anfang August hatte die Stadt ihre Auflage zur Sperrzeitverlängerung zurückgezogen. Statt schon um 22 Uhr schließen zu müssen, darf die erlaubte Außengastro am Brüsseler Platz wieder bis 24 Uhr öffnen.
Es gehe um Gesundheitsgefährdung und nicht um lediglich seltene Ereignisse, wie von der Stadt behauptet, so das OVG in seiner aktuellen Beschluss-Begründung. Das kritisierte Geschehen auf dem Platz wiederhole sich seit Jahren. (dpa/red)

