Kurz vor der Bombenentschärfung am Rhein kam es zu einem kuriosen Zwischenfall mit einem Motorboot.
Bombe in KölnKurz vor Entschärfung – kuriose Szene auf dem Rhein

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Dass in Köln Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden werden, kommt relativ häufig vor – bei der Entschärfung am Donnerstag (6. August) kam es allerdings zu einer kuriosen Szene.
Kurz vor der Freigabe zur Entschärfung tauchte plötzlich ein Freizeitskipper auf dem Rhein auf. Mit einem Motorboot düste er durch den abgesperrten Bereich. Die Wasserschutzpolizei und die Stadt Köln bestätigen den Zwischenfall auf EXPRESS.de-Nachfrage.
Bombe in Köln: Motorboot fährt durch abgesperrten Bereich
Gegen 18 Uhr sei das Boot rheinaufwärts in Höhe des Rheinparks an der Bombenfundstelle vorbeigefahren, erklärt ein Sprecher der Wasserschutzpolizei.
Warum fuhr die Polizei nicht hinterher? Die Wasserschutzpolizei erklärt, dass eine Verfolgung die Aufhebung der Sperrung erfordert hätte.
„Wenn man denjenigen hätte stellen wollen, hätten wir die Sperrung aufheben müssen, um ihm hinterherzufahren“, erklärt der Sprecher. Die Einsatzkräfte hätten deshalb abwägen müssen, was gefährlicher sei: die Sperrung für eine Verfolgung aufzuheben oder das Boot weiterfahren zu lassen.
Die Entscheidung fiel zugunsten der Sicherheit im Sperrbereich. Das Motorboot wurde nicht verfolgt.
Bei einem größeren Schiff hätte die Polizei anders handeln können, erklärt der Sprecher. Diese Schiffe seien gekennzeichnet, sodass eine nachträgliche Ahndung möglich gewesen wäre.
Bei dem kleinen Motorboot war dies nach den vorliegenden Angaben nicht möglich. Eine nachträgliche Ahndung gab es in diesem Fall deshalb nicht, weil das Boot nicht identifiziert werden konnte.
Rechtlich hätte dem Bootsführer laut Wasserschutzpolizei ein Verstoß gegen Paragraph 1.19 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung gedroht. Dabei hätte es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt.
Möglich gewesen wären laut Wasserschutzpolizei ein Verwarnungsgeld von 55 Euro oder eine Geldbuße bis zu 500 Euro.
