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Ärger nach ProtestBengalos am Kölner Dom gezündet – Richter mit Klartext

Aktivisten stürmten den Kölner Dom und versammelten sich am Altar.

Copyright: picture alliance/dpa (Symbolbild)

Aktivisten stürmten den Kölner Dom und versammelten sich am Altar. 

Eine Protestaktion im Kölner Dom hat ein juristisches Nachspiel. Eine Aktivistin landete deswegen vor dem Amtsgericht.

Der Tumult im Kölner Dom, 2024 ausgelöst durch eine Aktivistengruppe, hat nun ein juristisches Nachspiel. Eine der beteiligten Frauen stand am Dienstag (14. April) vor dem Amtsgericht. Der Vorwurf lautete auf Hausfriedensbruch. Im Gerichtssaal C im Nebengebäude des Justizzentrums saß keine Unbekannte. Angeklagt war Caroline Schmidt, die bereits als „Klimakleberin“ für die Gruppe „Letzte Generation“ bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte.

Der Grund: Sie war die erste Aktivistin, die für eine Straßenblockade von einem Richter zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde.

Im März 2024 drang eine größere Aktivistengruppe in das Innere des Gotteshauses ein. Sie wollten damit gegen die deutsche Flüchtlingspolitik protestieren. Es wurden Transparente entrollt, auf einem stand die Parole „Europa grenzenlos“. Laut Staatsanwaltschaft missachteten sie die Anweisung der Domschweizer, ihren Protest zu stoppen und die Kathedrale zu verlassen, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet.

Dadurch hätten die Protestierenden einen Hausfriedensbruch begangen. Bestraft wird laut Gesetz, wer unrechtmäßig in Gebäude eindringt oder der Aufforderung zum Verlassen nicht nachkommt.

Gerangel um Banner vor dem Dreikönigsschrein

Der damals diensthabende Domschweizer schilderte im Zeugenstand, dass Dombesucher ihn auf die Aktivisten hingewiesen hätten. Mit den Protestierenden habe er sich ein richtiges „Tauziehen“ geliefert.

Auf Videomaterial ist zu sehen, wie er an einem Transparent zerrte, um es den Leuten wegzunehmen – doch die andere Seite hielt dagegen. „Ich wollte die da wegbekommen und das symbolische Bild vor dem Dreikönigsschrein verhindern; darum ging es ihnen ja offenbar“, sagte der Zeuge aus. Außerdem hätten die Aktivisten Flugblätter mit ihren politischen Botschaften in die Luft geworfen.

Der Domschweizer betonte während des Prozesses am Amtsgericht aber auch, dass die Protestierenden sich friedlich verhalten hätten. „Sie haben auch nichts kaputt gemacht“, so der Zeuge.

Der Richter fragte nach, ob wirklich alle Aktivisten verstanden hätten, dass sie den Dom räumen sollten. „Sowas sage ich immer sehr deutlich. Ich will nicht ‚schreien‘ sagen, aber es war bestimmt sehr lautstark.“ Er und seine Kollegen hätten daraufhin den Eingang des Doms für andere Besucher blockiert. Die Räumung der Kathedrale erfolgte schließlich mit Unterstützung der herbeigerufenen Polizei.

Pyro-Aktion und Banner am Dom-Gerüst

Die Protestaktion beschränkte sich nicht allein auf das Innere des Doms. Zur gleichen Zeit kletterte ein anderer Teil der Gruppe auf ein Baugerüst an dem Gotteshaus. Dort befestigten sie ein großes Transparent mit dem Schriftzug „Köln abschiebefrei machen“. Zusätzlich wurden Bengalos gezündet. Diese gefilmte Aktion wurde von der Gruppierung „No Borders Cologne“ auf der Plattform Instagram gepostet. Die Initiative beschreibt sich selbst so: „Wir setzen uns lokal für eine Welt ein, in der alle Menschen frei entscheiden können, wo sie leben möchten – unabhängig von Herkunft, Pass oder Aufenthaltsstatus.“

Auch der Sicherheitskoordinator des Kölner Doms machte eine Aussage vor dem Amtsgericht. Er sei von Domprobst Guido Assmann generell dazu ermächtigt, den für einen Hausfriedensbruch erforderlichen Strafantrag zu stellen. Im vorliegenden Fall habe er sich aber nochmals persönlich rückversichert, „weil es ein größeres Thema war“. Auf die Nachfrage des Staatsanwalts, ob politische Aktionen dieser Art prinzipiell zur Anzeige gebracht werden, antwortete der Sicherheitskoordinator mit Ja: „Wir wollen keine politischen oder weltanschaulichen Kundgebungen im Dom, weil wir in erster Linie Kirche sind.“

Geldstrafe für Aktivistin – acht andere zahlen Auflage

Gegen acht andere beteiligte Aktivisten waren die Strafverfahren schon im Vorfeld eingestellt worden. Sie mussten dafür eine geringe Geldauflage zahlen. Caroline Schmidt hingegen wollte sich dem Prozess stellen.

Die 45-Jährige gab an, nicht jede Aktion ihrer Mitstreiterinnen und Mitstreiter bemerkt zu haben. Sie habe die Aussage des Domschweizers so interpretiert, dass sie den Protest noch kurz fortsetzen dürfe. Man sei zudem nicht in den Dom eingedrungen. Der Ort sei als sehr passend für die Demonstration empfunden worden, da die katholische Kirche für Nächstenliebe und die Hilfe für Schutzsuchende stehe.

Richter mit Klartext

Der Richter räumte ein, dass die Demonstrierenden für eine gute Sache eintreten. „Doch wenn ihnen der Hausherr sagt, sie müssen raus, dann müssen sie raus“, resümierte der Richter. Das hätte auch die Angeklagte verstehen müssen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro (festgesetzt auf 20 Tagessätze zu je 15 Euro). Damit erhält die frühere Klimaaktivistin einen neuen Vermerk im Bundeszentralregister.

Caroline Schmidt kann gegen das Urteil allerdings noch Berufung einlegen. Diesen Schritt ging sie bereits vor drei Jahren bei einem aufsehenerregenden Prozess wegen Nötigung in Berlin. So konnte sie in zweiter Instanz eine damalige Haftstrafe von acht Monaten noch abwenden. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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