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Falsch geparktAbschlepp-Urteil mit Sprengkraft – betrifft auch Köln

Ein Auto wird in Köln abgeschleppt (Archivfoto)

Copyright: Martina Goyert

Ein Auto wird in Köln vor dem 11.11. abgeschleppt (Archivfoto)

Ein Formfehler der Landesregierung macht Abschleppkosten in ganz NRW aktuell zur Makulatur – und Kölner Autofahrer reiben sich die Augen.

Ein Urteil mit Sprengkraft: Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag (15. April) entschieden, dass Abschleppkosten in ganz Nordrhein-Westfalen seit 2024 rechtswidrig sind.

Der Grund ist ein Behördenfehler: Die Landesregierung hat eine neue Gebührenverordnung erlassen – und dabei schlicht vergessen zu warten, bis der Landtag grünes Licht gibt. Der Landtag machte den Weg erst vier Monate später frei. Zu spät!

Vespa weg, Auto weg – und jetzt auch das Geld zurück?

Auslöser des Urteils waren zwei ganz alltägliche Parkverstöße in Köln im Jahr 2024. Ein Auto stand in einer Feuerwehrzufahrt, eine Vespa blockierte einen Gehweg, auf dem Baumpflegearbeiten stattfinden sollten.

Das Ordnungsamt ließ beide Fahrzeuge abschleppen und auf dem Abschlepphof verwahren. Anschließend flatterten den Haltern die Rechnungen ins Haus: 200,55 Euro für das Auto, stolze 305,88 Euro für die Vespa. Die Halter wehrten sich – und bekamen Recht.

Das Gericht erklärte die Gebührenbescheide der Stadt Köln für nichtig. Die alte Rechtsgrundlage für Abschleppkosten im Polizeigesetz NRW war zum 29. Dezember 2023 gestrichen worden.

Eigentlich sollte eine neue Verordnung die Abrechnung regeln – doch die Landesregierung hatte diese bereits im August 2023 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt galt die alte Regelung noch, und die neue durfte deshalb gar nicht erlassen werden.

Hoffnung für alle Abgeschleppten in NRW?

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Wer in NRW seit 2024 Abschleppkosten bezahlt hat, könnte möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung haben.

Allerdings: In der mündlichen Verhandlung wies der vorsitzende Richter allerdings darauf hin, dass eine rückwirkende Heilung in Betracht kommt, wenn die Landesregierung die nichtigen Tarifstellen neu erlässt.

Heißt im Klartext: Die Landesregierung könnte die nichtigen Vorschriften noch einmal erlassen – diesmal rechtssauber und mit der inzwischen vorhandenen gesetzlichen Grundlage. Wenn sie dabei ausdrücklich anordnet, dass die neuen Vorschriften rückwirkend – also ab dem Zeitpunkt des ursprünglichen (fehlerhaften) Erlasses – gelten sollen, könnten die alten Gebührenbescheide im Nachhinein doch noch eine gültige Rechtsgrundlage bekommen.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Das Gericht ließ die Berufung zu. Wenn die Beteiligten in Berufung gehen, entscheidet das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. (mt)

Seid ihr auch betroffen? Meldet euch bei uns! Schickt mir eine persönliche Mail an matthias.trzeciak@kstamedien.de

Hau raus!

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