Express · Community

Kommentare · 0

Zum Inhalt springen

+++ EILMELDUNG +++ Trainer-Knall offiziell Nach 20 Jahren: Frank Schmidt hört in Heidenheim auf

+++ EILMELDUNG +++ Trainer-Knall offiziell Nach 20 Jahren: Frank Schmidt hört in Heidenheim auf

„Ich war nicht betrunken“Partygast (19) erhebt schweren Vorwurf gegen Kölner Club

Am Eingang der Klapsmühle werden Gäste kontrolliert (Archivfoto). Ein 19-Jähriger erhebt jetzt schwere Vorwürfe gegen den Club auf den Ringen.

Copyright: Uwe Weiser

Am Eingang der Klapsmühle werden Gäste kontrolliert (Archivfoto). Ein 19-Jähriger erhebt jetzt schwere Vorwürfe gegen den Club auf den Ringen.

Aktualisiert:

Kein Eintritt! Ein 19-jähriger Schüler wirft der Kölner Klapsmühle Rassismus vor. Der Club auf den Ringen reagiert und widerspricht deutlich.

Harry C. (19, Name geändert) aus Siegburg wollte am 21. Oktober in Köln mit seinen Freunden feiern. Doch der Abend endete für den Schwarzen an der Tür der Klapsmühle – während seine Freunde hineinkamen.

Der Abiturient erhebt nun den Vorwurf einer rassistischen Einlassverweigerung. Der Club weist das über seinen Anwalt entschieden zurück.

Keine Party für 19-Jährigen: Eintritt in die Klapsmühle verwehrt

„Ich war gegen 23.40 Uhr gemeinsam mit mehreren Freunden unterwegs, darunter ein weißer Freund, mit dem ich zusammen zur Klapsmühle ging. Während meine anderen Freunde eingelassen wurden, wurde uns beiden zunächst der Zutritt verweigert“, schildert C. den Vorfall gegenüber EXPRESS.de.

Daraufhin hätten er und sein Freund beschlossen, es getrennt voneinander noch einmal zu versuchen – um zu testen, ob sie unterschiedlich behandelt würden.

Beim zweiten Anlauf wurde der Freund laut Harry C. allein eingelassen. Als er selbst kurze Zeit später erneut versuchte, reinzukommen, sei ihm der Zugang wieder verweigert worden. Auf seine Nachfrage habe ihm der Türsteher sinngemäß mitgeteilt: „Nein heißt Nein.“

„Als ich daraufhin nach einer konkreten Begründung fragte, antwortete der Mitarbeiter, dass er mir den Grund nicht nennen beziehungsweise nicht sagen könne“, so der 19-jährige Schüler.

„Ich war nicht betrunken, verhielt mich am Eingang nicht auffällig und war angemessen gekleidet“, ergänzt C. „Auch konnte ich keine offensichtlichen Umstände erkennen, die die Ablehnung erklärt hätten, etwa einen überfüllten Club oder eine generelle Zurückweisung weiterer Gäste.“

Sein Verdacht: Offenbar habe die Hautfarbe bei der Einlassentscheidung eine Rolle gespielt.

Rassismus-Verdacht: Anwalt der Klapsmühle widerspricht

Die Klapsmühle weist den aktuellen Vorwurf über ihren Rechtsanwalt Jürgen Schillig zurück. Nach Darstellung des Clubs sei beiden jungen Männern beim ersten Versuch der Zutritt verweigert worden, weil das Sicherheitspersonal bei Harry C. „Anzeichen einer nicht unerheblichen Alkoholisierung nebst damit zusammenhängenden Auffälligkeiten“ wahrgenommen habe. Der Freund sei rund 20 Minuten später allein zurückgekehrt und eingelassen worden, da bei ihm keine vergleichbaren Auffälligkeiten festgestellt worden seien.

Als C. später erneut Einlass begehrt habe, sei ihm dieser wegen der zuvor wahrgenommenen Umstände wiederum verweigert worden. Er habe sich im weiteren Verlauf „zunehmend aggressiv“ verhalten, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Eine Benachteiligung wegen Hautfarbe, ethnischer Herkunft oder eines anderen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschützten Merkmals habe nicht vorgelegen, so der Anwalt. Unabhängige Zeugen für den von Harry C. geschilderten Ablauf seien der Kanzlei bislang nicht benannt worden. Mitarbeiter des Clubs stünden hingegen als Zeugen für die eigene Darstellung zur Verfügung.

Entscheidung über Einlass – so läuft das in der Klapsmühle

Die Klapsmühle heiße ihre Gäste grundsätzlich willkommen, betont der Anwalt. Zugleich trage der Betreiber eines Gastronomiebetriebs mit Publikumsverkehr Verantwortung für die Sicherheit der Gäste, den Schutz der Mitarbeiter, die Wahrung des Hausfriedens und einen geordneten Betriebsablauf. Die Entscheidung über den Einlass richte sich deshalb „nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls“ – eine erhebliche Alkoholisierung, erkennbare Ausfallerscheinungen oder aggressives Verhalten könnten sachliche Gründe für eine Zurückweisung sein.

EXPRESS.de hatte bereits im Oktober 2021 über einen vergleichbaren Fall in der Klapsmühle berichtet. Damals erhob ein Partygast den Vorwurf, sein Begleiter sei „aufgrund seines ausländischen Aussehens“ abgewiesen worden. Ein Mitarbeiter der Klapsmühle wies dies seinerzeit ebenfalls zurück.

Auch auf Instagram wird über die Klapsmühle offen diskutiert. „Absoluter Endgegner. Bin bisher in jeden Laden reingekommen, aber Klapsmühle hab ich immer noch nicht geschafft… Ich will eigentlich nur kurz rein, ein Selfie als Beweis und dann wieder raus“, kommentiert ein Nutzer eine Umfrage zum Thema Rassismus an Kölner Club-Türen. Ein anderer schreibt: „Man munkelt, die Klapsmühle in Köln lässt keine Schwarzen rein.“ Auch in den Google-Bewertungen gab es in der Vergangenheit Kritik an den Türstehern des Clubs.

Zu den Online-Bewertungen und dem früheren Medienbericht äußert sich die Klapsmühle  zurückhaltend: Pauschale Bewertungen und nicht näher konkretisierte frühere Fälle ließen für sich genommen keine verlässliche Beurteilung zu. Aus ihrer Existenz folge nicht, dass der aktuelle Vorfall diskriminierend motiviert gewesen sei – einen solchen Zusammenhang weise die Klapsmühle für den 21. Oktober „ausdrücklich zurück“.