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Zwei Jahre AlbtraumKölner Karnevalspräsident: Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Ex-Präsident der KG Alt-Köllen Stephan Degueldre

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Ex-Präsident der KG Alt-Köllen Stephan Degueldre

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Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Präsidenten der KG Alt-Köllen eingestellt – gegen Zahlung einer Geldauflage.

Stephan Degueldre hat lange gewartet. Zwei Jahre lang stand der Ex-Präsident der KG Alt-Köllen unter Verdacht. Beschuldigt von einem Mann, der sich – nachdem die KG Alt-Köllen kurz zuvor eine Strafanzeige gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet hatte – selbst bei der Polizei wegen Untreue zulasten des Vereins angezeigt hatte.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Köln das Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen Degueldre eingestellt.

Schaden in Höhe von bis zu 116.000 Euro

„Die Staatsanwaltschaft hat von einer Anklageerhebung abgesehen, weil man im Ergebnis nichts auf die Beweismittel geben konnte“, sagt Degueldres Anwalt Martin Bücher von Birkenstock Rechtsanwälte gegenüber EXPRESS.de. Konkret: Die Aussagequalität des Hauptbelastungszeugens sei derart mangelhaft, dass die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren gegen Degueldre noch im Ermittlungsverfahren einer Einstellung zugeführt habe.

Das Ermittlungsverfahren wegen Untreue sei allerdings nicht mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, sondern mit Zustimmung des Beschuldigten und des Amtsgerichts Köln nach §153a der Strafprozessordnung (StPO) – gegen Zahlung einer Geldauflage im vierstelligen Bereich an eine gemeinnützige Einrichtung. Das teilt Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage mit. Der Staatsanwalt habe den hinreichenden Tatverdacht vielmehr bejaht, aber ausnahmsweise von einer Anklageerhebung abgesehen.

„Das kann die Staatsanwaltschaft tun, wenn die erteilte Auflage – hier die Geldzahlung – geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Das war hier unserer Ansicht nach der Fall: Es handelt sich vornehmlich um eine zivilrechtliche Streitigkeit und der nicht vorbestrafte Beschuldigte ist durch die öffentlich und medial geführte Auseinandersetzung nicht unerheblich beeinträchtigt worden“, erklärt Bremer.

„Die Zustimmung zur Einstellung erfolgte ohne Anerkennung jedweder Rechtspflicht, ohne das Eingeständnis einer Schuld und unter vollumfänglichem Bestreiten der Vorwürfe. Sie erfolgte aus rein prozessökonomischen Gründen, um diesem leidigen Thema ein Ende zu setzen“, so Anwalt Bücher.

Anfang 2024 hatte sich der frühere Schatzmeister Stefan V. (Name geändert) bei der Polizei gemeldet und eigene Untreuehandlungen zulasten der KG Alt-Köllen eingeräumt.

Der dabei entstandene Schaden soll laut Bücher zeitweise auf bis zu 116.000 Euro beziffert worden sein.

Nach seiner Selbstanzeige teilte V. in seiner Gesellschaft kräftig aus. Er warf Degueldre vor, selbst Gelder veruntreut zu haben – und soll den Vorstand, die Polizei und den Präsidenten mit Briefen regelrecht überflutet haben. Das Verfahren gegen Stefan V. selbst läuft weiterhin.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage kommt für Degueldres Ruf reichlich spät. Seit dem Zoff innerhalb der Gesellschaft, der im Januar 2024 öffentlich wurde und seinen Rücktritt als Präsident erzwang, mied das Karnevals-Umfeld ihn spürbar.

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