Kontroll-Anrufe von Baumgart?FC-Trainer überraschend Thema bei Gerichtsverhandlung

Steffen Baumgart steht an der Seitenlinie.

Steffen Baumgart am Samstag (20. Mai 2023) beim Bundesliga-Spiel des 1. FC Köln bei Werder Bremen.

Hat Steffen Baumgart bei seinen Profis auch in der Corona-Quarantäne ganz genau hingeschaut und hingehört? Das wollte am Montag ein Richter beim Verwaltungsgericht Minden wissen.

Gut ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Krise übernahm Steffen Baumgart (51) im Sommer 2021 den Trainer-Job beim 1. FC Köln. Erfahrung mit Quarantäne-Maßnahmen hatte der Coach da schon bei Ex-Klub SC Paderborn gemacht. Am Montag (22. Mai 2023) wurde das Thema vor Gericht behandelt.

Im Streit um Lohn-Entschädigungszahlungen zwischen dem Zweitligisten und dem Land Nordrhein-Westfalen sagten zwei Profis des Vereins als Zeugen vor dem Verwaltungsgericht Minden aus. Gefragt wurden sie dabei auch nach Kontroll-Anrufen ihres damaligen Trainers.

Baumgart-Anrufe nach Kilian-Quarantäne in Paderborn?

Die beiden Spieler mussten in der Corona-Pandemie im März 2020 auf Anordnung der Behörden in Quarantäne, nachdem sie Kontakt mit FC-Profi Luca Kilian (23) hatten. Der Innenverteidiger war, damals noch in Diensten der Ostwestfalen, als einer der ersten Profis überhaupt in Deutschland positiv auf Corona getestet worden.

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Stürmer Dennis Srbeny (29) und Torhüter Jannik Huth (29) berichteten, dass es zwar übers Internet verteilte Trainingspläne für die Zeit der Absonderung gab. Kontrolliert wurde die Ausführung aber nicht. Srbeny war nach der Verpflichtung im Winter erst kurz in Paderborn und lebte noch im Hotel, Huth verbrachte die rund zweiwöchige Quarantäne in der eigenen Wohnung.

Srbeny wurde vom Richter schließlich ausdrücklich gefragt, ob Baumgart damals angerufen und kontrolliert habe, ob er das ihm zur Verfügung gestellte Trainingsrad auch nutze – was der Angreifer verneinte. Baumgart vertraute darauf, dass seine Schützlinge zu Hause auch ohne sein waches Auge auf dem Trainingsplatz ihren Fitness-Übungen nachkommen.

Paderborn forderte für sieben seiner Spieler Lohn-Entschädigungszahlungen und Sozialabgaben von zusammen über 62.000 Euro nach Infektionsschutzgesetz.

Die Behörden hatten in der Corona-Pandemie Quarantäne für Angestellte des Vereins angeordnet, der Spielbetrieb wurde eingestellt. Das Land aber verweigerte die Auszahlung. Begründung: Die Fußballer hätten auch zu Hause ihrem Job nachkommen können. Dieser Auffassung folgte nun auch das Gericht und gab den Paderbornern nicht recht: Demnach muss das Land nicht zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Fall eines Physiotherapeuten hatte das Verwaltungsgericht Minden dem Verein im April noch recht gegeben. Der Angestellte habe seiner Aufgabe, die Spieler medizinisch zu betreuen, aus nachvollziehbaren Gründen nicht nachkommen können. (dpa/bc)