Nach einer widerlichen Aktion herrscht bei den Cheerleadern des 1. FC Köln pures Entsetzen.
Ekel-Aktion im KarnevalMann filmt FC-Cheerleadern unter den Rock
Ein abscheuliches Ereignis wirft einen dunklen Schatten auf die närrische Zeit, kurz bevor der Kölner Straßenkarneval startet.
Bei einem Auftritt in Erftstadt-Lechenich wurde die Cheerleader-Truppe des 1. FC Köln zum Ziel einer unverschämten Tat, während sie sich auf dem Weg zur Bühne befanden.
Vorfall um Cheerleader des 1. FC Köln
Ein am Boden hockender Mann hat die Tänzerinnen dreist unter ihre Röcke gefilmt. Die Szene wurde in einem Clip festgehalten, den die Cheerleader-Gruppe selbst bei TikTok hochgeladen, mittlerweile aber wieder gelöscht hat.
Zu sehen ist ein Mann mit schwarzem Hut und Brille, der sein Smartphone zückt und nach unten hält, als die Gruppe an ihm vorbeimarschiert. Eine der Frauen bekommt die Aktion mit und schüttelt nur ungläubig mit dem Kopf, während andere Männer einfach nur daneben stehen. Das berichtet „t-online“.
Die Cheerleader veröffentlichten das Video mit der Frage: „Kann man noch dreister sein? Wir sind immer noch fassungslos über solches Verhalten! Wie verhält man sich in dem Moment?“
In den Kommentaren ließen die Cheerleader wissen, dass sie mit dem Organisator im Austausch stehen und der Vorfall aufgeklärt werde. Beide Parteien würden ein derartiges Benehmen nicht dulden, wobei dem Veranstalter keine Vorwürfe gemacht werden.
Im Internet löste der Clip einige Reaktionen aus. In wenigen Stunden kamen über 700 Kommentare zusammen. „Handy nehmen und auf den Boden schmeißen! Ohne Worte, wirklich“, postete eine Nutzerin.
Eine andere war entsetzt über die mangelnde Reaktion der Anwesenden: „Also da stehen so viele Leute drumherum, aber niemand macht was.“ Auch beunruhigte Eltern äußerten sich und beschrieben ihren Abscheu bei dem Gedanken, dass jemand ihrem Kind unter die Kleidung schauen könnte.
Die Cheerleader betonten, ihr Post sei kein Appell zur Selbstjustiz: „Der Karneval hat auch Schattenseiten, dies ist eine davon.“ Das sogenannte „Upskirting“, also das heimliche Abfilmen des Intimbereichs, ist eine Straftat. Seit dem Herbst 2020 droht laut Paragraf 184k des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

