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„Pedo Hunter“Deutscher YouTuber jagt Pädophile – Experte mit deutlicher Warnung

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Hinter einem Laptop-Bildschirm wird der Schatten eines Mannes an die Wand geworfen (aufgenommen im Januar 2018). Der YouTuber Niklas Hein hat es sich zur Aufgabe gemacht, mutmaßliche Pädophile zu jagen. 

von Paulina Meissner (mei)

Köln – Er nennt sich „Pedo Hunter“ und hat anscheinend nur ein Ziel: Pädophile ausfindig machen und sie hinter Gittern zu bringen.

  • Deutscher Youtuber Niklas Hein mit umstrittener Praktik
  • Als „Pedo Hunter“ will er Pädophile hinter Gitter bringen
  • Ein Anwalt erklärt, ob das überhaupt legal ist

Niklas Hein ist ein ehemaliger UFC-Kämpfer und Ex-Polizist und hat sich in seinem gleichnamigen YouTube-Channel zur Aufgabe gemacht, Menschen mit pädophilen Neigungen zu jagen.

Jüngste Nachrichten über die Missbrauchsfälle aus Bergisch Gladbach und andere Vorfälle haben die Menschen schockiert. Und so tut die Polizei alles, um die Täter zu schnappen. Doch darf man als Privatperson selbst auch aktiv werden? Und heiligt der Zwecke wirklich alle Mittel?

Alles zum Thema Internet

YouTuber jagt im Internet Pädophile - gefährliche Selbstjustiz?

Die Videos mit Titeln wie „Pedo Hunters - 5 Pedos an einem Tag“ haben mehrere Hunderttausend Aufrufe, die Kommentare sind überwiegend positiv und bestärken Niklas Hein in seiner vermeintlichen Mission.

Hein macht mutmaßliche Täter mit seiner Crew ausfindig, lockt sie mittels eines Lockvogels (Jugendlichen) in die Falle und übergibt sie dann stolz der Polizei. Vorab wird der Unbekannte, dessen Gesicht immerhin verpixelt wurde, bloßgestellt und ausgefragt - gerne auch beleidigt.

Rechtsanwalt klärt auf: Ist Selbstjustiz im Internet strafbar?

Um zu erfahren, inwieweit solch eine Selbstjustiz illegal oder sogar strafbar ist, hat EXPRESS bei dem Rechtsanwalt Christian Solmecke nachgefragt.

Der Anwalt erklärt: „Zunächst einmal sind in den Videos keine Persönlichkeitsrechtsverletzungen an den mutmaßlichen Pädophilen festzustellen, die zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Die Gesichter der entlarvten Personen wurden verpixelt, ihre Stimmen verzerrt und Autokennzeichen unkenntlich gemacht, sodass ihre Identität nicht erkennbar ist“, so Solmecke.

Rechtsanwalt: Niklas Hein bewegt sich mit Videos in rechtlicher Grauzone

Problematisch an sich sei jedoch, dass die Pedo Hunters Selbstjustiz betreiben. Damit bewegen sie sich in einer rechtlichen Grauzone, erklärt der Jurist.

Ebenso nicht ganz unproblematisch sei, dass Hein und sein Team die Pädophilen festhalten und fixieren, um sie der Polizei zu übergeben: „Diese Delikte können zwar theoretisch durch das jedermann zustehende Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO gerechtfertigt sein, auf das Nick Hein in seinem Video auch hinweist. An dieses werden aber als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund hohe Anforderungen gestellt.“

Selbstjustiz auf YouTube: Verfasser können zu Beschuldigten werden

So müssten die mutmaßlichen Pädophilen auf frischer Tat betroffen worden sein. Außerdem müsse gegen den Festgenommenen ein dringender Tatverdacht vorliegen.  

Solmecke betont: „Auch wenn dem Anschein nach gegen die mutmaßlichen Pädophilen im Video ein dringender Tatverdacht wegen des (versuchten) sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen vorliegt, wäre hier im Einzelfall zu prüfen, ob die Täter stets auf frischer Tat betroffen werden und die Festnahmehandlungen noch verhältnismäßig sind.“

Und er warnt: „Vor Gericht können solche ungebetenen Helfer wie die Pedo Hunters jedenfalls schnell zu Beschuldigten wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung werden.“ (mei)