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AldiInsekten im Essen, ohne dass wir es wissen? Kundschaft in Sorge

Das Archivbild (2018) zeigt Mehl aus getrockneten Hausgrillen: In der EU darf nun auch Pulver aus Heimchen und bestimmten Käfern im Essen landen.

Das Archivbild (2018) zeigt Mehl aus getrockneten Hausgrillen: In der EU darf nun auch Pulver aus Heimchen und bestimmten Käfern im Essen landen.

Die EU lässt Grillen und Schimmelkäfer als Nahrungsmittel zu. Nun ist die Sorge bei einigen Kundinnen und Kunden groß – auch bei Aldi: Essen wir Insekten, ohne es zu wissen? Worauf Sie jetzt achten sollten.

Die Menschen in Deutschland bewegen sich zwischen Faszination und Ekel, wenn sie hören, was sich bald in ihrem Frühstück befinden könnte: Insektenmehl im Brot zum Beispiel, hergestellt aus Hausgrillen. Oder Larven des Getreideschimmelkäfers – als Snack für zwischendurch. 

Die EU hat erlaubt, dass auch bestimmte Insekten, nämlich die Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers, auf dem Teller landen dürfen – auch in Form eines Pulvers. Nun werden von einigen im Netz Thesen verbreitet, dass es passieren könne, dass man Insekten esse, ohne es zu wissen – zum Beispiel vom bayerischen Wirtschaftsminister.  Einige Kundinnen und Kunden sind in Sorge, Discounter Aldi hat bereits ein klares Statement abgegeben. Wir erklären, worauf Sie achten sollten. 

Insekten im Essen sorgt für Debatte: „Wir haben es satt“

„Wir haben es satt, dass Fleischverzehr von Rind/Schwein/Geflügel kritisiert wird, aber Insekten ins Essen sollen“, kritisiert Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) auf Twitter. „Früher wurde ein Lebensmittelbetrieb bei Mehlwürmern und Schaben geschlossen, heute soll es ‚in‘ sein, damit Veganer ihr tierisches Eiweiß bekommen.“ 

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Anschließend behauptet der Minister weiter: „Der Veganer weiß es am Ende gar nicht, dass ihm Insekten untergemischt werden. (Jeder andere auch nicht).“ Wie bitte? Stimmt das?

Auf Twitter jedenfalls haben zahlreiche User ihre Sorge darüber angemeldet, dass sie Insekten essen könnten, ohne es zu wissen. „Eine Aufstellung von Lebensmittel, in denen Insektenpulver ist, hätte ich gerne“, fordert ein Kunde von Aldi Nord. „Damit ich weiß, was ich nicht mehr kaufe.“

Aldi Nord mit Stellungnahme: „Kein Pulver von Insekten in Produkten“

Aldi Nord erklärte dazu: „Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich kein Pulver von Insekten in Aldi-Produkten. Dies ist bei allen Produkten klar der Zutatenliste auf den Verpackungen zu entnehmen.“ Doch auf was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher denn achten, wenn sie wissen wollen, ob Pulver aus Heimchen in ihrem Essen ist oder nicht? Geschieht das versteckt?

Tatsache ist, dass die Insekten auf der Zutatenliste verzeichnet sein müssen, ebenso wie Allergiehinweise. Das teilweise entfettete Pulver aus ganzem Acheta domesticus (Hausgrille) darf laut EU-Verordnung jetzt unter anderem in diesen Lebensmitteln verwendet werden: 

  • Mehrkornbrot und -brötchen, Cracker und Brotstangen, Getreideriegel, trockene Vormischungen für Backwaren, Kekse, trockene gefüllte und ungefüllte Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeitete Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnisse aus Teigwaren, Molkepulver, Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnliche Getränke, Schokoladenerzeugnisse, Nüsse und Ölsaate, Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen

Dass Insekten ohne Wissen der Verbraucherinnen und Verbraucher untergemischt wird, ist jedoch falsch – solange die Kundschaft aufmerksam ist. Denn dass Insekten enthalten sind, muss gegenzeichnet sein – das stellte auch die EU-Kommission klar: „Jede und jeder kann selbst entscheiden, ob er oder sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kauft oder nicht.“

Insekten in Lebensmitteln: Darauf sollten Sie jetzt achten

Laut Verordnungen muss eine der folgenden Angaben in der Zutatenliste stehen, wenn Insekten enthalten sind:

  • „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren“
  • „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), getrocknet/pulverförmig“
  • „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ 
  • „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“

Verbraucherschützerinnen und -schützer fordern nun zusätzliche Kennzeichnungen, damit keine Missverständnisse aufkommen – gut verständlich für alle. Dann könnte so etwas wie „Kekse mit Insekten“ auf der Verpackung stehen. 

Der Deutschen Presse-Agentur erklärte der Lebensmittelchemiker Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg, dass es aktuell nur ein geringes Angebot solcher Lebensmittel mit geringen Mengen an Insekten gebe, Nudeln oder Riegel etwa. Das sei „wirklich ein ganz, ganz kleiner Nischenmarkt.“ Die Sorge ist also unbegründet. Dass Insektenpulver in Kekse oder Mehl gemischt werde, liege „wirklich noch in weiter Ferne.“

Auch die Sorge einiger Verbraucherinnen und Verbraucher, dass die Lebensmittel mit Insekten billiger verkauft würden, stimmt nicht. Denn bislang würden laut Valet diese Produkte deutlich teurer verkauft – einen kommerziellen Anreiz gebe es daher eher nicht. Auch gut zu wissen: Wenn Produkte Insekten enthalten, dürfen sie auch nicht mehr als vegan oder vegetarisch verkauft werden.

Zudem wird in der Lebensmittelindustrie bereits eine spezielle Form der Insekten eingesetzt: in dem Farbstoff E120. Er wird aus toten Schildläusen gewonnen, der rote Farbstoff wird auch Karmin oder „Echtes Karmin“ genannt. Er wird in der Kosmetik- und Lebensmittelindustrie eingesetzt und ist zum Beispiel in einigen Joghurts, Süßigkeiten und Milchprodukten enthalten. (mg)