„Schlampigkeit hat System”Verbraucherzentrale verklagt Aldi wegen falschen Preisen

Aldi Nord

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen Aldi Nord, hier zu sehen eine Filiale in Essen, eingereicht. Der Discounter soll Grundpreise nicht oder falsch ausweisen. 

von Julia Bauer (jba)

Essen – Schwere Vorwürfe gegen den Discounter Aldi Nord: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Itzehoe eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Der Vorwurf: fehlende Grundpreise. Die Verbraucherzentrale habe nach eigenen Angaben zahlreiche Verstöße festgestellt. Aldi Nord widerspricht und wehrt sich vehement gegen die Anschuldigungen.

  • Verbraucherzentrale klagt gegen Aldi Regionalgesellschaft in Horst
  • Aldi soll Grundpreise mehrfach nicht oder falsch ausweisen
  • Aldi Nord weist die Vorwürfe klar zurück

Zum Hintergrund: Laut Preisangabenverordnung müssen Händler neben dem Verkaufspreis für fast alle Lebensmittel die sogenannten Grundpreise angeben. 

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Aldi Nord eingereicht

Dabei muss der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Endpreises stehen und „leicht erkennbar“, „deutlich lesbar“ oder „sonst gut wahrnehmbar“ sein. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sieht eine Buchstabenhöhe von knapp zwei Millimetern vor – aus Sicht von Verbraucherschützern viel zu klein. 

Alles zum Thema Aldi

Nur bei wenigen Ausnahmen darf der Preis pro Kilogramm oder pro Liter am Regal fehlen. Doch genau daran soll Aldi Nord sich laut Prüfung der Verbraucherzentrale oft nicht halten.

Bei einer Stichprobe in Hamburger Märkten konnte die Verbraucherzentrale angeblich zig Verstöße feststellen.

Aldi: Veganer Aufschnitt ohne Angabe des Grundpreises verkauft 

Wie am 3. Mai 2021 bekannt wurde, hat die Verbraucherzentrale Hamburg wegen der mangelhaften Kennzeichnung von Grundpreisen beim Landgericht Itzehoe nun eine Klage gegen eine Regionalgesellschaft der Aldi GmbH & Co. eingereicht.

Konkret gehe es um einen veganen Aufschnitt, der in einer 70-Gramm-Plastikpackung in mindestens zwei Hamburger Aldi-Filialen ohne die Angabe des Grundpreises verkauft wurde. Laut Verbraucherzentrale sei das Beispiel aber kein Einzelfall. So heißt es auf der Homepage: 

Verbraucherzentrale vermutet auch bei anderen Supermärkten mangelnde Sorgfalt

Als Beispiel zeigt die Verbraucherzentrale etwa ein Preisschild von Kulturheidelbeeren, die ohne Angabe ihres Grundpreises in einer Aldi-Filiale zum Kauf angeboten wurden. 

Heidelbeeren

Bei diesen Heidelbeeren etwa hatte Aldi Nord laut Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg keinen Grundpreis pro 100 Gramm oder 1 Kilogramm angegeben.

Die Verbraucherzentrale kritisiert aber nicht nur das Vorgehen bei Aldi, sondern äußert die Annahme, andere Supermärkte würden ihre Sorgfalt bei der Angabe von Grundpreisen ebenso vernachlässigen.

Aus Sicht der Verbraucherschützer liege dies am Wissen der Supermärkte und Discounter, dass „praktisch niemand die Grundpreise kontrolliert und die Rechtsvorschriften durchsetzt“.

Aldi Nord weist Vorwürfe „in aller Deutlichkeit“ zurück 

Die Verbraucherzentrale gibt an, der Discounter hätte sich geweigert, für die fehlenden Grundpreise beim veganen Aufschnitt eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Mit ihrer Klage wolle die Verbraucherzentrale den „vielen Verbraucherbeschwerden zu diesem Thema“ Gehör verschaffen.

Aldi Nord ist auf EXPRESS-Nachfrage verwundert über die schweren Vorwürfe. Ein Pressesprecher stellt am Dienstagmorgen (4. Mai 2021) klar:

Aldi Nord: „Unser Gesprächsangebot blieb unbeantwortet“

Weiter erklärt Aldi: „Die angesprochenen Beispielpreise (z.B. für 250 Gramm) haben wir genutzt, um dem Kunden den Preis anzugeben, der er voraussichtlich an der Kasse bezahlen wird. Diese Praxis haben einige unserer Regionalgesellschaften bei einzelnen Artikeln aus dem Obst- und Gemüsesortiment (O&G) genutzt.“

„Alle Vorgaben der Preisangabenverordnung haben wir dabei selbstverständlich eingehalten“, so Aldi-Pressesprecher Dr. Axel vom Schemm.

Zudem gibt der Discounter an: „Uns ist bekannt, dass die Verbraucherzentrale Hamburg bemängelt hat, dass auf dem Preisschild eines einzelnen Produkts, nämlich eines veganen Bio-Aufschnitts 'Mein Veggie Tag', die vorgeschriebene Grundpreisangabe fehlte.“

Hierzu hätte es laut Aldi bereits im März einen schriftlichen Austausch mit der Verbraucherzentrale gegeben. „Unser Gesprächsangebot blieb allerdings unbeantwortet“, sagte Aldi dem EXPRESS.

Aldi Nord habe Klage noch nicht erhalten

Dass die Verbraucherzentrale Hamburg Klage am Landgericht Itzehohe eingereicht hat, sei dem Unternehmen laut des Sprechers nur aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg bekannt.

Bis zum heutigen Tag (Stand: 4. Mai, 10 Uhr) sei dem Discounter die Klage nicht zugestellt worden. Daher könne das Unternehmen „inhaltlich dazu leider noch nicht Stellung nehmen“. Aldi Nord betont in diesem Zusammenhang aber, dass sich die Klage lediglich gegen die Aldi Regionalgesellschaft in Horst richtet. (jba)