Nach dem tödlichen Unfall in Hürth mit zwei Toten legt der verurteilte Fahrer (21) Revision gegen das Urteil ein.
Zwei Menschen starbenHürther Unfallfahrer geht in Revision – Urteil wird überprüft

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Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und vom Rettungsdienst sind nach einem Unfall neben dem Unfallfahrzeug im Einsatz. Der Unfall von Hürth im Juni 2025 mit zwei Toten wird möglicherweise neu aufgerollt.
Die Entscheidung kam in letzter Minute und stellt alles auf den Kopf. Am Freitag (17. Juli), kurz vor Ablauf der einwöchigen Frist, legte der Anwalt des 21-jährigen Fahrers aus Hürth Revision gegen das Urteil des Kölner Landgerichts ein. Eine Sprecherin des Gerichts hat dies am Montag (20. Juli) auf Anfrage bestätigt.
Der junge Mann war im Juni 2025 in Hürth in eine Gruppe von Schülern gerast. Bei dem furchtbaren Vorfall verloren die zehnjährige Avin und ihr Schulbegleiter Luis (25) ihr Leben. Die 27. Große Strafkammer hatte den 21-Jährigen daraufhin zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.
Nächste Instanz: Bundesgerichtshof prüft Kölner Urteil
Die Richter sprachen den Fahrer schuldig, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Dieser Vorwurf stand in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Frühere Bewährungsstrafen, die das Amtsgericht Brühl verhängt hatte, wurden in die Gesamtstrafe einbezogen. Obendrauf gab es ein vierjähriges Fahrverbot. Der Mann aus Hürth muss den Familien der Opfer außerdem eine Summe von 195.000 Euro als Schmerzensgeld zahlen.
Jetzt ist der Bundesgerichtshof am Zug. Dessen Aufgabe ist es, die Entscheidung der 27. Großen Strafkammer auf juristische Fehler zu untersuchen, ohne eine neue Beweisaufnahme zu starten. Solange diese Überprüfung andauert, erlangt das Urteil keine Rechtskraft. Für den 21-jährigen Fahrer bedeutet das, dass ihm der Antritt seiner Haftstrafe vorerst erspart bleibt.
Was der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schorn in seiner Urteilsbegründung offenbarte, sorgt für Gänsehaut: Eine noch härtere Strafe für den 21-Jährigen wäre denkbar gewesen. Die Kammer hatte demnach sogar eine Verurteilung aufgrund vorsätzlicher Tötung oder gar Mordes erwogen. Die Indizienlage und der Unfallablauf ließen den Schluss zu, dass er die mögliche Schädigung anderer Menschen bewusst akzeptierte. Doch am Ende gelang der lückenlose Nachweis des Vorsatzes nicht.
Schorn gab zudem an, dass es für ihn der emotionalste und menschlichste Prozess seiner richterlichen Laufbahn gewesen sei. Er und seine drei Kollegen hätten während der Verhandlung mehr als einmal mit den Tränen kämpfen müssen.
Lilian und Marcus Jochim, die Eltern des getöteten Schulbegleiters, hatten im Gespräch mit den „Kölner Stadt-Anzeiger“ die Hoffnung geäußert, mit dem Urteil der Kölner Richter endlich einen juristischen Schlussstrich ziehen zu können. Einen Schlussstrich unter den Unfall, der sowohl ihrem Sohn Luis Paulo als auch der kleinen Avin das Leben kostete. Jetzt droht der gesamte Prozess von Neuem zu beginnen. (red)
