2

Vater will Reise verbietenGericht entscheidet für Mutter – Sohn (2) darf nach Moldau reisen

Ein Junge wartet vor einem Check-In-Schalter

Copyright: Arne Dedert/dpa/dpa-tmn

Können sich Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht nicht über eine Auslandsreise einigen, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen.

Urlaub mit Kind: Vater sagt Nein – Gericht entscheidet

Zoff bei getrennten Eltern! Wenn es um die Kinder geht, fliegen oft die Fetzen. Ein aktueller Gerichtsfall zeigt, was passiert, wenn ein Elternteil eine Urlaubsreise mit dem Kind plant und der andere „Nein“ sagt. Eine Mutter wollte mit ihrem zweijährigen Sohn verreisen, aber der Vater blockierte. Das Urteil der Justiz ist ein klares Signal für unzählige Paare in einer vergleichbaren Situation.

Im Mittelpunkt des Streits stand eine geplante Reise über die Weihnachtsfeiertage. Ein Paar, das getrennt lebt, aber das gemeinsame Sorgerecht teilt, war sich uneins. Die Mutter, bei der der zweijährige Junge die meiste Zeit verbringt, beabsichtigte, mit ihm nach Chisinau (Republik Moldau) zu reisen. Dort wollte sie Verwandte besuchen, damit der Kleine die Sprache, Kultur und die Wurzeln mütterlicherseits kennenlernt. Der Vater, der seinen Sohn regelmäßig sieht, verweigerte seine Zustimmung.

Gerichtsurteil: Die Wurzeln des Kindes haben Vorrang

Die Auseinandersetzung spitzte sich derart zu, dass sie vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken verhandelt wurde. Die dortigen Richter fällten ein eindeutiges Urteil. Sie bewerteten die Reise als eine „Angelegenheit von erheblicher Bedeutung“. Die Begründung: Der Ausgang dieses Konflikts hat unmittelbare Auswirkungen auf die gesellschaftliche und soziale Entfaltung des Jungen.

Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Durch die Mutter besitzt der Sohn familiäre und kulturelle Verbindungen nach Moldau. Ein Besuch in dem Land, so die Argumentation des Gerichts, unterstützt deshalb die Entwicklung seiner eigenen Identität. Aus diesem Grund wurde die Befugnis, über die Reise zu entscheiden, allein der Mutter zugesprochen.

Sorgen des Vaters? Für das Gericht nicht überzeugend

Die vom Vater vorgebrachten Bedenken konnten die Richter nicht umstimmen. Seine Behauptung, der Junge sei für eine Reise ins Ausland noch zu klein, wurde abgewiesen. Ebenso wurde seine Befürchtung, die Beziehung zwischen ihm und seinem Sohn könnte Schaden nehmen, als haltlos eingestuft. Nach Ansicht der Richter unterbricht die kurze Dauer der Reise den Kontakt nur temporär und nicht auf Dauer.

Dieses Urteil, auf das die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam macht, verdeutlicht einen wichtigen Punkt: Bei Konflikten von „besonderer Bedeutung“ hat ein Gericht die Möglichkeit, die Entscheidungsgewalt einem Elternteil zuzusprechen. Das entsprechende Aktenzeichen für diesen Fall ist 2 UF 153/25. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Ein Pkw fährt aus einer Ausfahrt
Bitteres Urteil für Frau
Nach Geste von Busfahrer: Sie bleibt auf dem Schaden sitzen