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Enkel überrollt, Opa zahltKleinkind schwer verletzt, Großvater muss zu 45 % haften

Ein Schild markiert den Beginn einer Fußgängerzone

Copyright: Philipp von Ditfurth/dpa/dpa-tmn

Fahrzeugführer müssen in Fußgängerzonen besonders vorsichtig sein und Gefährdungen von Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen ausschließen.

Kind verunglückt: Opa haftet mit – eine ernste Warnung

Ein Albtraum für jede Familie, der jetzt für alle Eltern und Großeltern in Köln und Umgebung zur ernsten Warnung wird. Ein schrecklicher Unfall mit einem Kleinkind hat zu einem Gerichtsurteil geführt, das hohe Wellen schlägt. Es zeigt knallhart: Selbst wenn du aufpasst, kannst du am Ende haften.

Der Fall, über den der ADAC berichtet, spielte sich in einer Fußgängerzone ab, die für Lieferwagen offen war. Ein Fahrer war dort mit seinem Transporter im Schritttempo unterwegs. Auf der einen Seite eine Eisdiele, gegenüber ein Spielplatz. Ein Großvater saß mit seinen zwei Enkeln an einem Tisch in der Eisdiele und hatte den Spielplatz im Blick.

Während das ältere Enkelkind schon im Sandkasten spielte, passierte das Unfassbare: Der jüngere Enkel, gerade mal 15 Monate alt, rannte plötzlich vom Gehweg los – direkt vor den Lieferwagen. Das Kind wurde vom Fahrzeug erfasst, überrollt und erlitt schwere Verletzungen.

Schock-Urteil: Opa bekommt 45 Prozent Mitschuld

Eine strafrechtliche Verfolgung des Fahrers wurde zwar eingestellt, aber die Eltern des Kindes forderten eine Entschädigung und Schmerzensgeld. Zwar zahlte die Versicherung des Fahrers, forderte jedoch einen Teil der Summe vom Großvater zurück. Der Vorwurf: Er habe seine Aufsichtspflicht sträflich vernachlässigt.

Der Streit landete vor Gericht. Das Oberlandesgericht Schleswig fällte eine Entscheidung mit enormer Tragweite (Az.: 7 U 91/25): Die Haftung wurde aufgeteilt. Die Versicherung des Fahrers muss für 55 Prozent des Schadens geradestehen, der Großvater wurde zu 45 Prozent zur Kasse gebeten.

Aufsichtspflicht: Eingreifen muss jederzeit möglich sein

Die Begründung der Richter ist ein klares Signal an alle, die auf kleine Kinder aufpassen. Das Gericht macht klar: Kleine Kinder in dem Alter brauchen ständige Überwachung. Die verantwortliche Person muss immer so nah sein, dass sie jederzeit die Chance hat, nach dem Kind zu greifen und es festzuhalten.

Besonders in einer potenziell gefährlichen Umgebung – wie einer Fußgängerzone, in der Lieferverkehr erlaubt war – gelten verschärfte Anforderungen an die Aufsicht. Da der Opa aufgrund der Distanz zum Kind nicht „körperlich“ einwirken konnte, sah das Gericht ein deutliches Mitverschulden.

Auch der Fahrer hätte anders reagieren müssen

Allerdings wurde auch der Fahrer des Transporters in die Verantwortung genommen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt unmissverständlich vor, dass Gefahren für Kinder unter allen Umständen zu verhindern sind. Angesichts der spielenden Kinder und des nahen Spielplatzes war es laut Gericht nicht ausreichend, nur im Schritttempo zu fahren.

Er hätte anhalten müssen, um sicherzustellen, dass die Fahrbahn komplett frei ist. Ein Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass der Unfall bei „gehöriger Aufmerksamkeit“ hätte verhindert werden können. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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