Kölner Gericht kippt Urteil: Pass ist kein Strafgrund.
Justiz-Hammer in KölnOLG kippt Urteil: Nationalität darf Strafe nicht verschärfen

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OLG Köln: Kein härteres Urteil nur wegen fehlendem deutschem Pass – Herkunft darf bei der Strafzumessung nicht zählen.
Darf die Nationalität über die Härte eines Urteils entscheiden? Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in dieser hochsensiblen Angelegenheit ein Machtwort gesprochen – mit einer klaren Botschaft.
Ausgangspunkt war ein Verfahren am Amtsgericht Siegburg. Ein Mann wurde dort wegen eines Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch ein Detail bei der Urteilsfindung sorgt nun für eine juristische Korrektur.
Fragwürdige Begründung von Kölner Richtern gekippt
Das Gericht in Siegburg hatte es als strafverschärfend gewertet, dass der Verurteilte kein deutscher Staatsbürger ist. In der Begründung hieß es, er habe „in dem Land, das ihm jedenfalls vorübergehenden Aufenthalt und Sozialleistungen gewährt hat, Straftaten zum Nachteil der Allgemeinheit begehen“ wollen. Eine Sichtweise, der das OLG Köln eine deutliche Absage erteilte.
Die Kölner Justiz-Instanz kritisierte die Strafzumessung scharf. Ihre Feststellung: Die ausländische Staatsangehörigkeit allein rechtfertigt keine höhere Strafe. Es existiert keine „gesteigerte Pflicht“ für Nicht-Deutsche, sich im Gastland gesetzestreu zu verhalten. Darüber hinaus monierte das OLG, dass die Tatsache, dass der Mann ein unbeschriebenes Blatt war, vom Amtsgericht ignoriert wurde.
Experte: „Herkunft darf keine Rolle spielen“
Die Kölner Entscheidung festigt ein tragendes Prinzip des deutschen Rechts. „Die Entscheidung stärkt den Grundsatz, dass Herkunft oder Staatsangehörigkeit bei der Strafzumessung keine Rolle spielen dürfen“, so die Einschätzung von Swen Walentowski, Sprecher des Portals „anwaltauskunft.de“. Die Seite hatte über den Vorgang (Az. 1 ORs 231/25) informiert.
Ein Urteil mit Signalwirkung: Vor dem Gesetz zählt der Mensch, nicht sein Pass. (dpa/red)
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