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Schwitzen für den ChefKölner Anwältin erklärt, was Ihr Arbeitgeber jetzt tun muss

Ventilator am Arbeitsplatz

Copyright: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Im Büro aufgrund der Hitze einfach einen Ventilator aufstellen? Das geht nur, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.

Hitze im Büro: Das sind Ihre Rechte gegenüber dem Chef.

Hitzefrei? Ein Traum aus Schultagen, als man bei Affenhitze einfach ins Schwimmbad durfte. Für die meisten Erwachsenen ist das leider keine Option mehr. Aber am Arbeitsplatz müsst ihr nicht alles ertragen. Es gibt klare Regeln, wann der Chef handeln muss.

„Steigt das Thermometer am Arbeitsplatz über 26 Grad, soll die Arbeitgeberin eingreifen“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Bei über 30 Grad ist es sogar Pflicht. Das steht in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Ab 30 Grad muss der Chef handeln

Klettert das Thermometer sogar über 35 Grad, gilt ein Raum nicht mehr uneingeschränkt als Arbeitsplatz. Dann sind spezielle Maßnahmen erforderlich, wie Luftduschen, Phasen zur Entwärmung oder besondere Schutzausrüstung, um dort weiterarbeiten zu können.

Wie der Arbeitgeber für Abkühlung sorgt, bleibt ihm überlassen. Möglichkeiten gibt es viele: Jalousien nachts schließen, Ventilatoren aufstellen, die Arbeitszeit in kühlere Stunden verlegen (Gleitzeit) oder einfach gekühlte Getränke bereitstellen. Manchmal werden auch die Kleiderregeln gelockert.

Kein Recht auf Extra-Pausen – mit einer wichtigen Ausnahme

„Einen direkten gesetzlichen Anspruch auf extra Pausen gibt es nicht“, stellt Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen, klar. Aber: Wenn die Hitze zur Gesundheitsgefahr wird, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, zusätzliche Erholungspausen oder andere Arbeitsabläufe einzuführen.

Das kann bedeuten, dass die Teambesprechung in einen kühleren Raum verlegt wird. Oder dass sich Mitarbeitende bei anstrengenden Tätigkeiten abwechseln. Das ist besonders wichtig bei körperlicher Arbeit, etwa auf dem Bau, im Lager oder in der Küche. „Häufig finden sich in von Hitze besonders betroffenen Branchen Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen“, so Hauer.

Anzug-Pflicht trotz Affenhitze?

Jetzt kommt der Hammer: Kann der Chef bei 30 Grad trotzdem einen dreiteiligen Anzug verlangen? „Ja, das kann sie“, sagt Anwältin Nathalie Oberthür. „Der Arbeitnehmer kann nicht einfach die betriebliche Ordnung missachten, nur weil es warm draußen ist.“ Der Chef kann die Kleiderordnung lockern, muss es aber nicht – vorausgesetzt, er schafft auf anderem Weg Abhilfe.

Ähnliches gilt für Schutzkleidung. Sie ist aus Sicherheitsgründen auch an heißen Tagen ein Muss. „Der Arbeitgeber muss aber sicherstellen, dass ein Schutzanzug in Kombination mit hoher Hitze nicht zu einer Gesundheitsgefährdung führt“, so Kaarina Hauer. Kürzere Arbeitszeiten oder häufige Trinkpausen können hier die Lösung sein.

Fußbad unterm Schreibtisch? Bloß nicht ohne Erlaubnis!

Und was ist mit eigenen Ideen für Abkühlung? Ein kleiner Ventilator am Platz oder gar ein Fußbad unter dem Schreibtisch? Vorsicht! „Welche Maßnahmen ergriffen werden, um für Abkühlung zu sorgen, bestimmt die Arbeitgeberin“, warnt Oberthür. Jede eigene Initiative müsst ihr vorher mit dem Vorgesetzten absprechen.

Der schlimmste Fehler: einfach nach Hause gehen. Das ist keine gute Idee, denn das Recht dazu habt ihr nicht – außer, es droht eine akute Gefahr für die Gesundheit. „Der Arbeitnehmer muss die Situation erst mal hinnehmen“, so die Fachanwältin.

Wenn der Chef trotz unerträglicher Hitze nichts unternimmt, ist Handeln angesagt: Dokumentiert die Gradzahlen, sprecht mit dem Vorgesetzten und zieht die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsrat hinzu. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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