Abo

Vorsicht beim FerienjobWas du bei Lohn und Arbeitszeit unbedingt wissen musst

Ein Jugendlicher öffnet eine Poolabdeckung

Copyright: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Geld verdienen und Neues entdecken: Ferienjobs bieten Jugendlichen wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt und stärken Selbstständigkeit und soziale Kompetenzen.

Ferienjob-Fallen: So werden Schüler nicht ausgenommen

Sonne, Ferien, eigenes Geld verdienen – der ideale Plan für die schulfreie Zeit. Aber aufgepasst: Nicht jeder Job ist gestattet und beim Gehalt lauern fiese Tücken. Damit niemand euch ausnutzt, ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen.

Die Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) liefert entscheidende Ratschläge, damit der Einstieg in die Arbeitswelt kein böses Erwachen gibt. Das Allerwichtigste: Fordert unbedingt einen schriftlichen Vertrag! Nina Krüger vom DGB betont, dass darin eure Tätigkeiten, die Arbeitsdauer und die Vergütung eindeutig festgeschrieben sein müssen.

Welche Jobs sind im Ferienjob überhaupt erlaubt?

Hier setzt das Jugendarbeitsschutzgesetz enge Grenzen. Wer 13 oder 14 Jahre alt ist, darf ausschließlich «leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten» verrichten. Das umfasst beispielsweise Hilfe im Garten, das Verteilen von Zeitungen, Nachhilfeunterricht oder die Erledigung von Botendiensten. Körperlich schwere oder riskante Aufgaben sind komplett verboten.

Jugendliche ab 15 haben die Erlaubnis, auch andere Aufgaben anzunehmen. Doch die Regel bleibt: Hände weg von Arbeiten, die zu anstrengend für den Körper oder riskant sind!

Arbeitsdauer: Wie lange dürft ihr malochen?

Für 13- und 14-Jährige ist Folgendes festgelegt: Mit dem Einverständnis der Eltern sind bis zu zwei Arbeitsstunden täglich erlaubt (drei in der Landwirtschaft). Euer Einsatz hat im Zeitfenster von 8 Uhr bis 18 Uhr zu erfolgen.

Wer zwischen 15 und 17 ist, darf während der Ferienzeit für höchstens vier Wochen jährlich ordentlich mit anpacken: bis zu acht Stunden am Tag und wöchentlich 40 Stunden. Die Arbeit muss aber prinzipiell im Zeitraum von 6 Uhr bis 20 Uhr stattfinden.

Eine Sonderregelung existiert für alle ab 16 Jahren: In der Gastronomie ist die Tätigkeit bis 22 Uhr gestattet, in Unternehmen mit Schichtsystem sogar bis 23 Uhr. Erholungspausen sind auch ein Muss: Wenn ihr 4,5 bis 6 Stunden arbeitet, stehen euch wenigstens 30 Minuten Pause zu. Bei mehr als 6 Stunden ist es sogar eine volle Stunde.

Die böse Überraschung beim Gehalt: Kein Mindestlohn für euch!

Hier kommt der große Haken: Zwar findet auf Ferienjobs prinzipiell das Mindestlohngesetz Anwendung, doch als Minderjährige unter 18 ohne abgeschlossene Lehre habt ihr darauf kein rechtliches Anrecht! Erwachsene erhalten derzeit 13,90 Euro pro Stunde – das gilt für euch aber nicht von selbst.

Ein Hoffnungsschimmer bleibt: Falls in dem Betrieb ein von Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag existiert, so muss dieser auch bei euch zur Anwendung kommen. Das kann euch eine gerechte Bezahlung garantieren. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Eine Pflegekraft unterstützt eine Seniorin
Pflegeheim statt Klinik
Umfrage zeigt den beliebtesten Arbeitsplatz für Pflegekräfte