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Kurioses Urteil in NRWBienenstich auf dem Weg zur Arbeit gilt nun als Dienstunfall

Honigbienen im Flug

Copyright: Arne Dedert/dpa/dpa-tmn

Ein Bienenstich auf dem Weg zur oder von der Arbeit kann rechtlich als Arbeits- oder Dienstunfall anerkannt werden.

Biene sticht Beamten auf Radweg – kurioser Fall vor Gericht

Ein Beamter aus Nordrhein-Westfalen erlebte an einem Sommermorgen eine böse Überraschung. Er war mit dem Fahrrad auf seiner rund 20 Kilometer langen Route zum Dienst unterwegs. Plötzlich geriet eine Biene in seine Kleidung und stach zu. Ein schmerzhafter Start in den Tag, der jedoch eine überraschende Wendung nahm und vor Gericht endete.

Der Mann wollte den Vorfall als Dienstunfall, speziell als Wegeunfall, anerkannt bekommen. Sein Arbeitgeber, der Dienstherr, verweigerte dies jedoch strikt. Die Begründung: Der Beamte nutze das Fahrrad primär aus sportlichen Motiven. Das sei der eigentliche Antrieb, nicht der Weg zur Arbeitsstelle.

Gericht in NRW: Bienenstich ist allgemeines Verkehrsrisiko

Doch mit dieser Argumentation scheiterte der Dienstherr. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW fällte eine eindeutige Entscheidung (Az.: 1 A 868/22), wie das Onlineportal „beck-aktuell“ berichtet: Der Bienenstich ist ein Dienstunfall! Der Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg geht nicht verloren, nur weil der Mann das Fahrrad gewählt hat.

Die Richter stellten unmissverständlich klar: Ein Insektenstich zählt zu den üblichen Risiken, die der Verkehr mit sich bringt. Es hätte genauso gut passieren können, wäre er im Auto mit offenem Fenster unterwegs gewesen. Entscheidend ist nur, dass der Weg zur Arbeit der hauptsächliche Grund für die Fahrt war.

Was das Urteil für Pendlerinnen und Pendler bedeutet

Das Gericht hob hervor, dass es Angestellten freigestellt ist, ihr Verkehrsmittel auszuwählen, sofern dies im angemessenen Bereich bleibt. Dem Beamten konnte man nicht vorwerfen, ein erhöhtes Risiko in Kauf genommen zu haben – weder wegen der Witterung, der Strecke noch seiner Kleidung. Die Konsequenz aus dem Richterspruch: Der Arbeitgeber muss für die Risiken aufkommen, die der normale Straßenverkehr mit sich bringt – und dazu gehört eben auch die unerwartete Attacke einer Biene. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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