Zu viel Kirchensteuer gezahlt? Diese Kniffe bringen bares Geld.
Kirchensteuer-Schock?So gibt's Hunderte Euro zurück – auch als Mitglied

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Automatische Abzüge: Je nach Bundesland fließen 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer als Kirchensteuer ans Finanzamt.
Ein cleverer Kniff im Steuergesetz, den kaum jemand kennt
Ärgert ihr euch bei der Gehaltsabrechnung, wenn ihr seht, wie viel Geld an die Kirche fließt? In Nordrhein-Westfalen überweist euer Chef einfach so 9 Prozent von eurer Einkommensteuer direkt an das Finanzamt. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro im Monat macht das für einen Single satte 611,55 Euro jährlich aus.
Klar, wer austritt, spart sich das Geld. Aber es muss nicht gleich dieser radikale Weg sein, um den Geldbeutel zu schonen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hat, wie die dpa berichtet, legale Kniffe parat, mit denen auch Mitglieder ihre Abgaben reduzieren können. Vier Ratschläge haben wir für euch.
Kniff 1: Geld vom Finanzamt zurückfordern
Jedes Jahr könnt ihr die entrichtete Kirchensteuer in der Steuererklärung angeben. Das Ganze gehört als Sonderausgabe in die „Anlage Sonderausgaben“. Dadurch verringert sich eure steuerliche Belastung. Die genaue Summe steht auf eurer Lohnsteuerjahresbescheinigung. Im besten Fall winkt dadurch eine Rückzahlung vom Finanzamt.
Kniff 2: Obergrenze für Besserverdienende nutzen
Für Mitglieder der Kirche mit einem Einkommen im sechsstelligen Bereich pro Jahr existiert in beinahe jedem Bundesland eine Obergrenze, die sogenannte Kappung. Laut Lohi beträgt diese Grenze, abhängig vom Bundesland, zwischen 2,75 und 3,5 Prozent. Sie limitiert die maximale Kirchensteuer, die auf das zu versteuernde Einkommen fällig wird.
Der Haken an der Sache ist aber: Diese Deckelung wird nicht in allen Bundesländern von selbst angewendet, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Besonders in Nordrhein-Westfalen sowie in Hessen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ist Eigeninitiative gefragt. Dort muss man die Begrenzung aktiv beantragen. Nötig dafür ist die Vorlage des eigenen Steuerbescheids bei der zuständigen Landeskirche oder Diözese.
Kniff 3: Abgaben bei Extra-Einkommen drücken
Gab es zusätzlich zum normalen Lohn auch noch Sondererträge, etwa eine Abfindung, einen Gewinn aus einem Verkauf oder eine Kompensation? Für solche Einnahmen ist es möglich, im Nachhinein eine teilweise Befreiung von der Kirchensteuer zu erwirken. Die Lohnsteuerhilfe Bayern gibt an, dass auf diese Weise eine Ersparnis von bis zu 50 Prozent der extra fälligen Kirchensteuer drin ist.
Kniff 4: Achtung bei Eheleuten – eine fiese Falle
Für Verheiratete, die zusammen ihre Steuern erklären, lohnt sich der Austritt nur eines Partners häufig nicht. Die Lohi stellt klar: Damit ein steuerlicher Vorteil entsteht, ist der Austritt beider Eheleute aus der Kirche erforderlich. Verlässt nur eine Person die Kirche, droht bei der gemeinsamen Steuererklärung eine kostspielige Nachforderung, da für die Kalkulation das Einkommen von beiden Partnern zusammengenommen wird.
Diese Vorschrift greift jedoch nicht für Eheleute, die ihre Steuererklärung getrennt einreichen. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

