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Geld zurück vom FinanzamtMit diesem Garten-Trick spart ihr bares Geld

Mann trägt abgesägte Äste

Copyright: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Profi für die Gartenarbeiten engagiert? Dann sollten zumindest Teile der Kosten steuerlich absetzbar sein.

Der Frühling ist da – und mit ihm die Chance, Steuern zu sparen.

Die Sonne scheint, der Garten ruft! Für viele Besitzer von Eigenheimen und Wohnungen ist jetzt die Zeit für Gartenarbeit gekommen. Rasenpflege, Heckenschnitt oder das Zurechtstutzen von Bäumen stehen an. Wer sich dafür Hilfe vom Profi holt, kann einen Batzen Geld sparen, denn ein Teil der Ausgaben ist steuerlich absetzbar. Auf diese Möglichkeit weist der Bund der Steuerzahler hin.

Was ist dabei das A und O? Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt es, laut einer Meldung der dpa: „Voraussetzung ist, dass die beauftragte Hilfe eine ordnungsgemäße Rechnung, aus der der Lohnaufwand für die Arbeitszeit ersichtlich ist, gestellt hat und der Betrag überwiesen wurde“. Ganz wichtig: Das Finanzamt winkt bei Barzahlung sofort ab. Achtet also penibel darauf, dass die reinen Arbeitskosten extra auf der Rechnung stehen. Denn für Dinge wie neue Pflanzen oder den Rollrasen gibt es kein Geld zurück.

So viel Geld könnt ihr bei Gartenarbeiten sparen

Solche Tätigkeiten im Grünen gelten in der Regel als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Das umfasst klassische Pflegejobs wie den Rasen zu mähen oder die Hecke in Form zu bringen, aber auch den Kampf gegen Ungeziefer. Direkt von eurer Steuerschuld könnt ihr 20 Prozent der reinen Arbeitskosten abziehen. Die Obergrenze liegt bei 4.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet, ihr könnt Rechnungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro im Jahr einreichen.

Aber das ist noch nicht alles! Auch für handwerkliche Projekte im Garten gibt es Geld zurück, etwa wenn ihr eine neue Terrasse anlegen lasst oder Wege pflastert. In diesem Fall könnt ihr eure Steuerlast um bis zu 1.200 Euro pro Jahr drücken. Das gilt für Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 6.000 Euro. All diese Kosten gehören in eurer Steuererklärung in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.

Überraschung: Auch Mieterinnen und Mieter profitieren

Und jetzt kommt der Clou: Nicht nur Hausbesitzer können mit diesem Trick sparen! Karbe-Geßler bestätigt: „Auch Mieter können in den Nebenkosten enthaltene Kosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen, neben dem Gärtner auch für Reparaturen, Hausreinigung oder den Hausmeister, geltend machen, wenn der Anteil in der Jahresabrechnung separat ausgewiesen ist“.

Dieser Steuerrabatt ist sogar für eure selbst genutzte Ferienwohnung, das Wochenendhaus oder einen Zweitwohnsitz drin. Das Wichtigste dabei ist und bleibt: Hebt die Rechnung gut auf und stellt sicher, dass ihr die Überweisung belegen könnt. Wer diese einfachen Regeln befolgt, hat am Ende nicht nur einen top-gepflegten Garten, sondern auch spürbar mehr Geld im Portemonnaie. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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