Professor testet KI bei Steuern – mit ernüchterndem Ergebnis.
KI versagt bei SteuernProfessor testet Chatbot in Klausur – Ergebnis ist eine Warnung

Copyright: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Bei Problemen die KI fragen? Was mitunter sinnvoll sein kann, ist bei steuerlichen Sachverhalten eher eingeschränkt zu empfehlen.
Kann eine Künstliche Intelligenz (KI) eure Steuererklärung machen? Diese Frage stellen sich viele. Ein Professor hat es jetzt knallhart getestet – mit einem Ergebnis, das eine ernüchternde Warnung für uns alle ist.
Prof. Claus Koss, Dozent an der OTH Regensburg, wollte es genau wissen. Er ließ einen frei verfügbaren Chatbot gegen seine Studierenden antreten – in einer Klausur zu Bilanzierung und Steuerrecht. Das Resultat war ein echter Dämpfer für alle KI-Fans.
KI im Steuer-Test: Langsam und ungenau
Nicht nur, dass der Chatbot für die Klausur rund zwei Stunden brauchte und damit deutlich hinter den menschlichen Prüflingen lag – mit einem Rückstand von mindestens einer halben Stunde. Professor Koss musste die Maschine auch immer wieder mit Nachfragen löchern, um überhaupt klare Antworten zu bekommen.
Immerhin: Einfache Standardfragen und typische Fangfragen meisterte das System ohne Probleme. Doch sobald es komplexer wurde, zeigte die KI ihre Schwächen. Bei der Aufgabe, einen Steuerfall ganzheitlich zu beurteilen, versagte der Chatbot.
Ohne Expertenwissen wären die Ergebnisse falsch gewesen
Ohne die gezielten Nachfragen des Professors wäre die KI zu keiner richtigen Lösung gekommen. Schlimmer noch: Die Ergebnisse wären schlichtweg fehlerhaft gewesen. Ein Detail, das Gänsehaut macht, wenn man an die eigene Steuererklärung denkt.
Für Koss ist klar: Die Ergebnisse aus seinem Test lassen sich direkt auf die Wirklichkeit übertragen. Wer seine Steuererklärung mit KI erstellen will, sollte sich auf keinen Fall blind auf die Technik verlassen. Wer keine fundierten Steuerkenntnisse hat, sollte immer weitere Quellen nutzen – oder direkt einen Profi beauftragen. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
