Steuer-Falle beim Ferienjob: So gibt's Geld zurück.
Geld zurück vom StaatSo holen sich junge Leute mit einem Trick die Lohnsteuer zurück

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Erster Job, erste Steuerfrage: Arbeitgeber ziehen bei befristeten Ferienjobs oft Lohnsteuer ab. Mit der Steuererklärung gibt’s am Ende Klarheit – und oft eine Erstattung.
Endlich Sommer, endlich eigenes Geld! Für unzählige junge Leute in Köln und Umgebung ist der Ferienjob die Chance, die Kasse aufzubessern. Doch der Blick auf die erste Gehaltsabrechnung sorgt oft für lange Gesichter: Steuern abgezogen! Aber muss das sein?
Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz bringt Licht ins Dunkel. Kammerpräsident Walter Sesterhenn stellt klar: „Grundsätzlich gilt: Auch wer noch zur Schule geht oder studiert, ist steuerpflichtig, wenn er oder sie Einkommen erzielt“. Aber jetzt kommt der Knackpunkt: Es gibt den sogenannten Grundfreibetrag. Im Jahr 2026 beläuft sich dieser für Singles auf 12.348 Euro. Wer im gesamten Jahr unter dieser Summe bleibt, zahlt null Komma null Einkommensteuer.
Die fiese Steuer-Falle beim Ferienjob
Wieso zieht der Chef dann trotzdem was ab? Das ist der Haken bei kurzfristigen Jobs. Dein Arbeitgeber muss dein Gehalt auf das ganze Jahr hochrechnen. Dadurch landest du auf dem Papier schnell über der Freigrenze. Und zack, wird Lohnsteuer fällig – obwohl du am Jahresende gar nicht steuerpflichtig wärst.
So einfach holst du dir die Kohle zurück
Keine Panik, das Geld ist nicht weg! Mit einem simplen Trick bekommst du es wieder: Gib freiwillig am Jahresende eine Steuererklärung ab. Das Finanzamt prüft dann dein komplettes Jahreseinkommen. Liegt es unter den 12.348 Euro, kriegst du jeden zu viel gezahlten Cent Lohnsteuer direkt auf dein Konto zurück. Ein kleiner Aufwand für ein dickes Plus! (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
