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945 Tage unschuldig im KnastARD-Doku zeigt, wie Sebastian T. zum Justizopfer wurde

Obwohl es keine Beweise gibt, die ihn belasten, wird Sebastian T. für die Ermittler zum Hauptverdächtigen. (Bild: NDR/Thomas Bresinsky)

Obwohl es keine Beweise gibt, die ihn belasten, wird Sebastian T. für die Ermittler zum Hauptverdächtigen. 

Aktualisiert

Wegen Mordes an der Medizinstudentin Hanna W. sitzt Sebastian T. 945 Tage unschuldig im Gefängnis. Eine ARD-Doku zeigt, wie Ermittler, Staatsanwaltschaft und das Gericht den jungen Mann im Stich ließen.

Seit dem 3. Oktober 2022 ist im oberbayerischen Aschau im Chiemgau nichts mehr, wie es einmal war. Die 23-Jährige Medizinstudentin Hanna W. wird tot aufgefunden.

Polizei und Rechtsmedizin gehen schon bald von einem Gewaltverbrechen aus: Ein Mann soll sie aus sexuellen Motiven umgebracht und in einen Wildbach geworfen haben.

Nachdem verschiedene Zeuginnen und Zeugen von einem Jogger in der Nacht berichten, scheinen die Behörden überzeugt zu sein, einen ersten Tatverdächtigen gefunden zu haben. Dabei weist nichts darauf hin, dass der damals 20-jährige Sebastian T. etwas mit dem Tod von Hanna W. zu tun hat.

Trotzdem wird der Auszubildende vom Landgericht Traunstein wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt - zu Unrecht, wie sich mehr als ein Jahr später in einem zweiten Prozess herausstellt. Eine dreiteilige „ARD Crime Time“-Doku zeigt nun, wie Sebastian T. zum Justizopfer wurde.

Trotz mangelnder Beweise wird Sebastian T. zum Hauptverdächtigen

Eigentlich ist am 2. Oktober nur wenigen so richtig zum Feiern zumute: Schon den ganzen Tag prasselt der Regen auf die Straßen des kleinen Ortes herab. Entsprechend hoch fließt bereits das Wasser in der Prien und einem ihrer Zuflüsse, dem Bärbach. Dennoch macht sich Hanna W. auf den Weg zu einer Freundin - schließlich hat sie es ihr versprochen. Gegen 23 Uhr macht sich die Freundesgruppe auf den Weg in den Eiskeller und feiert dort weiter. Dabei greift Hanna W. immer wieder zum Alkohol. Als sie gegen halb drei den Club verlässt, hat sie 2,09 Promille im Blut.

Hier, an der Prien, wurde am 3. Oktober Hanna W.s Leiche gefunden. Sie trieb rund zwölf Kilometer durchs Wasser. (Bild: NDR/Thomas Bresinsky)

Hier, an der Prien, wurde am 3. Oktober Hanna W.s Leiche gefunden. Sie trieb rund zwölf Kilometer durchs Wasser.

Sebastian T. ist nicht feiern. Der 20-Jährige versucht vergebens, in seinem Elternhaus einzuschlafen, und beschließt schließlich, joggen zu gehen. Auf seiner Runde läuft er über den Parkplatz des Clubs. Laut Polizei habe er dort Hanna W. gesehen und eine extra Runde gedreht, um der Studentin zu begegnen.

Dass er sie wegen einer Mauer kaum hätte erkennen können, scheint keine Rolle zu spielen. Auch die später ermittelten GPS-Daten der Handys der beiden stehen im Gegensatz zur Theorie der SOKO „Club“.

Woher kommen die Verletzungen von Hanna W.?

Am nächsten Morgen wird Hanna W.s Leiche gefunden. Sie war am Ufer der Prien hängengeblieben. Die Todesursache ist in der Rechtsmedizin in München schnell geklärt: Die Medizinstudentin ist ertrunken. Doch bei der Obduktion werden die Mediziner stutzig: Am Kopf entdecken sie mehrere gleiche Wunden. Außerdem sind beide Schulterdächer der Studentin gebrochen. Aufgrund der Verletzungen gehen sie von einem Verbrechen aus.

Klaus Püschel, Rechtsmediziner und Gutachter der Verteidigung, kommt allerdings zu einem anderen Ergebnis: Er geht davon aus, dass Hanna W.s Verletzungen entstanden sind, als sie insgesamt zwölf Kilometer durch den Bärbach und die Prien trieb. Im zweiten Prozess unterstützen weitere Gutachten diese Theorie.

Bei der Befragung „ist es halt ein bisschen lauter geworden“

Nach den Zeugenhinweisen ruft die Polizei den Jogger auf, sich zu melden. „Dann nahm das Ganze seinen Lauf“, erinnert sich Iris T., die Mutter von Sebastian T. Schnell wird klar, dass er für die Beamten weit mehr als ein Zeuge ist.

Strafverteidigerin Regina Rick geht von einem Unfall aus und kritisiert die Ermittlungsarbeit der Polizei. (Bild: NDR/Thomas Bresinsky)

Strafverteidigerin Regina Rick geht von einem Unfall aus und kritisiert die Ermittlungsarbeit der Polizei.

„Da ist es halt ein bisschen lauter geworden“, erzählt der mittlerweile 23-Jährige von der zweiten Befragung. Immer wieder wollen die Polizisten von Sebastian wissen, was er denkt, was Hanna W. zugestoßen sei. Sebastian T. hat „keine Ahnung“, doch er wird immer weiter gedrängt: „Dann haben sie halt gesagt: 'Sie können erst gehen, wenn Sie diese Frage beantwortet haben'“, an dieser Stelle muss er sich kurz sammeln - „Und dann habe ich mir halt was ausgedacht.“

Iris T. erinnert sich noch genau an den Tag, als ihr Sohn festgenommen wurde: „Dann steht man erstmal da und denkt sich, man ist im falschen Film.“ (Bild: NDR/Thomas Bresinsky)

Iris T. erinnert sich noch genau an den Tag, als ihr Sohn festgenommen wurde: „Dann steht man erstmal da und denkt sich, man ist im falschen Film.“

Im Interview mit der ARD spricht Sebastian T. mit kleinen Pausen zwischen einzelnen Wörtern. Es fällt ihm manchmal schwer, die richtigen Worte zu finden. Er habe „keinen sehr hohen Intelligenzquotienten“, erklärt die Kriminalreporterin Sabine Rückert, die den Fall für die „Zeit“ begleitet hat. Sebastian T. sei „dieser Situation nicht im Ansatz gewachsen“ gewesen, ist sie überzeugt.

„Mama, ich bin jetzt der Hauptverdächtige“

Wie naiv der 23-Jährige der Polizei gegenüber stand, zeigt sich auch, als er den Ermittlern von seiner Freundin Verena R. erzählt. Deren Aussage wird ihm zum Verhängnis: Weil er ihr angeblich am 3. Oktober von Hanna W. erzählt habe, hätte er Täterwissen gehabt, schlussfolgern die Beamten. Doch direkt nach ihrer Befragung gibt diese Freundin gegenüber Sebastian T. zu, dass sie sich im Datum geirrt habe.

Am 18. November 2022 wird Sebastian T. schließlich festgenommen. Seine Mutter erinnert sich noch genau an diesen Anruf: „Mama, ich bin jetzt der Hauptverdächtige“, habe ihr Sohn gesagt. „Dann steht man erst mal da und denkt sich, man ist im falschen Film“, erzählt sie kopfschüttelnd.

Für die Ermittler und das Verfahren spielen die Ungereimtheiten jedoch keine Rolle. Stattdessen scheint die vorsitzende Richterin erpicht darauf, den damals 20-Jährigen zu verurteilen. „Da war sie ganz erkennbar sich sicher: Da sitzt der richtige Mann“, beschreibt Gerichtsreporter Benedikt Warmbrunn von der „Süddeutschen Zeitung“ seine Eindrücke.

Der Prozess gegen Sebastian T. ist ein Indizienprozess - Beweise oder gar ein Geständnis gibt es nicht. Da kommt der Staatsanwaltschaft die Aussage eines Mithäftlings entgegen: Adrian M. behauptet, er habe ein Geständnis von Sebastian T. gehört. Obwohl er, wie die Strafverteidigerin Regina Rick herausfindet, bereits mindestens sechsmal andere Häftlinge fälschlich belastet hat, glaubt die Polizei dem verurteilten Sexualstraftäter.

Doch Rick ist überzeugt, dass Hanna W. betrunken in den Bach gestürzt und mehrere Kilometer durch das reißende Hochwasser getrieben ist: kein Mord also, sondern ein Unfall. Dass am vermeintlichen Tatort weder von Hanna W. noch von Sebastian T. DNA- oder Blutspuren gefunden wurden, stärkt ihre Theorie. Indes besprechen sich die vorsitzende Richterin und ein Vertreter der Staatsanwaltschaft hinter dem Rücken der Verteidigung. Doch ein Befangenheitsantrag wird abgelehnt und Sebastian T. wird am 19. März 2024 zu neun Jahren Haft verurteilt.

„Erbärmlich und schäbig“: Verteidiger von Sebastian T. kritisiert Staatsanwaltschaft

Rick und ihr Kollege Yves Georg stellen einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof - mit Erfolg. Einerseits sei die vorsitzende Richterin befangen, andererseits widersprechen zahlreiche Gutachten der Tatversion der Polizei. Auch die Aussage von Adrian M. wird durch ein psychologisches Gutachten entkräftet.

Für Sebastian T. bedeutet das: Er darf die JVA Traunstein nach 945 Tagen wieder verlassen. Iris T. schließt ihren Sohn weinend in die Arme, als er gemeinsam mit seiner Verteidigerin vor die Tore des Gefängnisses tritt. Seit dem 25. November 2025 ist er auch rechtlich wieder frei: Im zweiten Prozess stellt eine neue Richterin seine Unschuld fest und entschuldigt sich bei ihm für die Fehler der Justiz. Dass die Staatsanwaltschaft im Anschluss beantragt, Sebastian T. eine Entschädigung für seine Zeit in Haft zu verweigern, ist für Georg „erbärmlich und schäbig“. Letztlich wird dem 23-Jährigen die Strafverfolgungsentschädigung jedoch zugesprochen.

Doch die verlorene Zeit und die verlorenen Freundinnen und Freunde, das kann ihm das Geld nicht zurückgeben. Und auch für die Eltern von Hanna W. hat das Leid weiterhin kein Ende: Bis heute wissen sie nicht, was ihrer so lebensfrohen Tochter passiert ist.

Alle drei Folgen „ARD Crime Time: Tod nach der Disco - Der Eiskellerfall“ sind in der ARD-Mediathek zu sehen. (tsch)

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