Trotz VersammlungsverbotWarum dürfen TV-Liveshows weiter produziert werden?

Neuer Inhalt (2)

Daniel Hartwich und Victoria Swarovski durften auch in Corona-Zeiten vorerst weiter „Let's Dance” moderieren. Das Foto wurde im Februar 2020 aufgenommen. 

von Simon Küpper (sku)

Köln – In Deutschland herrscht ein bundesweites Versammlungsverbot. Heißt: Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind im öffentlichen Raum verboten. Fitnessstudios, Friseursalons, Restaurants – sie alle müssen dicht machen.

Die, die in den eigenen vier Wänden bleiben müssen, vertreiben sich die Zeit. Mit hoch im Kurs dabei: Fernsehen. TV-Shows erleben neue Rekorde in Sachen Einschaltquote – sehr zur Freude der Sender.

Aber wie lange wird noch frisches Programm gezeigt? Daily Soaps wie GZSZ stellen die Dreharbeiten ein (hier lesen Sie mehr), Kinopremieren werden verschoben. Liveshows wie DSDS oder „Masked Singer“ laufen aber weiterhin.

Alles zum Thema Corona

Corona: Warum dürfen TV-Shows noch produziert werden?

Viele fragen sich, wie das möglich ist. Schließlich kommen ja auch bei der Produktion der Sendungen mehrere Leute zusammen. Kameraleute, Tontechniker, Lichttechniker, Kandidaten, Moderatoren usw. – da kommen schnell 30 bis 40 Menschen zusammen.

Wieso also dürfen die Sendungen weiter produziert werden? „Die Allgemeinverfügungen der Stadt Köln vom 10., 14. und 16. März 2020 untersagen nicht den generellen Betrieb von TV-Produktionsunternehmen und somit nicht die Dreharbeiten in privaten Räumlichkeiten, Studios beziehungsweise auf Privatgelände“, teilt das Presseamt der Stadt Köln auf Anfrage mit. Das gilt aber ausdrücklich nur solange, wie kein Publikum vor Ort ist.

Daran halten sich die Sender. Bei „Wer wird Millionär“ musste man jetzt etwa sogar die Spielregeln ändern, weil der Publikumsjoker nicht mehr einsetzbar ist (hier lesen Sie mehr). Weiter heißt es von der Stadt Köln: „Nur das für die TV-Produktion unbedingt notwendige Personal ist zulässig. Dann liegt keine Veranstaltung im Sinne der ergangenen Allgemeinverfügungen und des Infektionsschutzgesetzes vor.“

Dies gilt aber tatsächlich nur für Studioproduktionen. Alle Genehmigungen für Dreharbeiten in der Öffentlichkeit – geschweige denn in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen – wurden zurückgezogen. Die Stadt Köln betont gegenüber den Sendern außerdem ausdrücklich „bei den Tätigkeiten von TV-Produktionen die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten, um die Verbreitung des so genannten Coronavirus einzudämmen.“

TV-Sender halten sich an Vorgaben der Behörden

Das versprechen die Sender. Ein RTL-Sprecher auf unsere Anfrage: „Es ist im Moment so, dass schon seit Wochen Hinweise und Empfehlungen zu Umsetzungen von hygienischen Maßnahmen stattfinden und wir diese auch ständig anpassen. Wir versuchen, unsere Produktionen, da wo es noch geht, weiterzuführen. Das macht jeden Tag zu einer großen Herausforderung zu der auch täglich beraten wird. Wir möchten unseren Zuschauern in diesen schweren Tagen Ablenkung schenken und sie unterhalten – im Rahmen unserer eigenen Verantwortung gegenüber allen Mitwirkenden und der erforderlichen Einschränkungen. “

Von ProSieben/Sat.1 heißt es: „Wir halten uns an alle gesetzlichen Auflagen – und sind in stetigem Austausch mit den Behörden.“

Aktuell gehen alle Beteiligten davon aus, das Liveshows wie „Masked Singer“ am den Dienstagabend oder „Let's Dance“ am Freitagabend wie bislang auch unter besonderen Umständen stattfinden können.