Besonders seine Kinder trifft es hartDrastisches Verbot sorgt bei Hartz-IV-Empfänger für Zorn

Elvis in einer Szene von „Hartz und herzlich“.

Elvis wird 50. Der achtfache Familienvater ist ein Geburtstagsmuffel und würde seinen Ehrentag lieber geheim halten wollen. 

„Hartz und herzlich“: Mannheimer Elvis feiert in der Folge vom Dienstag seinen 50. Geburtstag. Doch eine Anordnung der Wohnungsbaugesellschaft vermiest ihm wenig später die Laune.

von Christopher Weis (cw)

„Hartz und herzlich“-Figur Elvis feiert in der Folge vom Dienstag (18. Jul 2023, Wiederholung) seinen 50. Geburtstag. Blöd nur: Der Vater von acht Kindern ist wohl das, was man als einen echten Geburtstagsmuffel bezeichnen könnte. Der Mannheimer, der mit seiner Familie in den Benz-Baracken lebt, würde seinen Ehrentag lieber geheim halten.

Was zuvor noch niemand ahnen konnte? Eine behördliche Anordnung sollte der Großfamilie die Stimmung ordentlich vermiesen. 

„Hartz und herzlich“: Behörde verbietet Kindern das Planschbecken 

„Wenn's gut läuft, kommt immer irgendwas, was abf***t“, brachte es Nachbarin Janine in ihren eigenen Worten ziemlich gut auf den Punkt.

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Da für Elvis, seine Frau Katrin und für die acht Kinder ein Urlaub oder ein Freibadbesuch aus finanzieller Sicht eher selten mal drin ist, ließ der Mannheimer einen aufblasbaren Pool im Garten der Familie aufstellen, in dem sich alle im Sommer etwas abkühlen konnten.  

Doch hier hatte die Familie ihre Rechnung wohl ohne die Wohnungsbaugesellschaft gemacht, die sich nun zu Wort meldete – und kurzerhand den Abbau des Pools anordnete! 

„Jetzt bei dem herrlichen Wetter haben die Kinder wieder nichts“, klagte Nachbar Dieter. Elvis' Verdacht? Die drastische Maßnahme gehe von „Neidern“ aus. Vor allem seine Kinder hätten unter Entscheidung nun zu leiden. 

Offiziell begründet wurde das Verbot durch die Höhe des Planschbeckens. Fremde Menschen könnten in diesem ertrinken. Für Familienvater Elvis völlig unverständlich: „Das ist doch unser Garten, da hat doch ein Fremder nichts drin verloren.“

Für die kommenden Jahre hätte man die Absprache getroffen, ein „Betreten verboten“-Schild vor dem Garten zu platzieren. Dieses hätte zur Folge, dass die Familie ihr Planschbecken erneut aufbauen dürfe. Wieso diese Lösung allerdings nicht auch kurzfristig zum Einsatz kommen konnte, blieb unklar.