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Kapitol-AngriffVorladung zugestellt: Trump muss unter Eid aussagen – wird er vor Gericht erscheinen?

Ein ehemaliger US-Präsident wird zur Aussage unter Eid vor dem Kongress vorgeladen. Es ist kein beispielloser, aber doch ein seltener Vorstoß. Nun hat er Donald Trump getroffen. Wird er der Ladung folgen?

Der Angriff auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 hat sich tief in die US-Seele eingebrannt. Doch wer ist verantwortlich dafür? Das muss ein Untersuchungsausschuss klären. Und dieser hat nun wie angekündigt Ex-Präsident Donald Trump vorgeladen.

Trump soll bis zum 4. November eine große Menge an Unterlagen aushändigen und ab dem 14. November für eine auch mehrtägige Befragung unter Eid zur Verfügung stehen. Nach wie vor unklar ist, ob Trump der Vorladung folgen oder dagegen vorgehen wird. Seine Anwälte kündigten am Freitag (21. Oktober 2022, Ortszeit) zunächst nur an, das Dokument zu prüfen.

Sturm auf das US-Kapitol kostet fünf Menschen das Leben

Anhänger Trumps hatten das US-Parlamentsgebäude am 6. Januar 2021 erstürmt - direkt nach einem Auftritt des Republikaners. Der damalige Präsident wiegelte die Menge dabei abermals mit falschen Behauptungen auf, dass ihm der Sieg gegen Herausforderer Joe Biden bei der Wahl im November 2020 durch Betrug gestohlen worden sei. Er rief seine Anhänger auf, zum Protest vor das Kapitol zu ziehen, wo gerade der Wahlsieg Bidens offiziell besiegelt werden sollte. Fünf Menschen starben als Folge des Angriffs.

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Der Ausschuss des Repräsentantenhauses will von Donald Trump unter anderem Daten zu allen Telefonanrufen, SMS-Nachrichten und Kommunikation über den Chatdienst Signal am Tag des Angriffs haben. Auch soll er offenlegen, mit wem er in den Tagen über den Ausgang der Präsidentenwahl kommunizierte. Speziell wollen die Abgeordneten über alle Dokumente seit dem 1. September Bescheid wissen, in denen die „Proud Boys“ und die „Oath Keepers“ erwähnt wurden - zwei rechte Gruppen, die sich gewalttätig an der Attacke beteiligten.

Die am Freitag veröffentlichte Vorladung könnte ein symbolischer Schritt bleiben. Denn es gibt zwar ein Verfahren, um säumige Zeugen wegen Missachtung des Kongresses vor Gericht zu bringen. Doch dem Ausschuss läuft die Zeit davon.

Im November wird ein neues Repräsentantenhaus gewählt. Bis zum Jahresende - bevor im Januar das neugewählte Abgeordnetenhaus seine Arbeit aufnimmt - muss der Ausschuss seine Arbeit abgeschlossen haben. Und Umfragen zufolge stehen die Chancen gut, dass die weitgehend zu Trump stehende Republikanische Partei bei der Wahl die Mehrheit erreicht. Dann dürften weitere Untersuchungen zu dem Angriff vom Tisch sein.

Was passiert, wenn Trump der Vorladung nicht folgt?

Wenn Trump der Vorladung nicht folgt, könnte der Ausschuss ihn vor Gericht zerren. Allerdings wäre das vermutlich ein monatelanges Verfahren, für das keine Zeit bleibt. Der andere Weg wäre, Trump wegen Missachtung des Kongresses beim Justizministerium anzuzeigen. Trumps ehemaliger Berater Steve Bannon zum Beispiel wurde deswegen bereits verurteilt und soll für vier Monate ins Gefängnis (siehe Video unten). Allerdings folgte das Ministerium bisher nur zwei von vier Anzeigen des Ausschusses.

Trump kann zunächst seine Anwälte gegen die Vorladung vor Gericht schicken. Und selbst wenn Trump der Aufforderung folgen sollte, kann er die Aussage verweigern, zum Beispiel um sich nicht selbst zu belasten. Von diesem Recht hatten bei Befragungen durch den Ausschuss mehrere seiner Vertrauten Gebrauch gemacht.

Der Ausschuss betonte in seiner Vorladung, man sei sich darüber im Klaren, dass die Vorladung eines Ex-Präsidenten ein „bedeutender und historischer“ Schritt sei. Zugleich betonten der demokratische Ausschusschef Bennie Thompson und seine republikanische Vize Liz Cheney, Trump sei der „erste und einzige“ US-Präsident gewesen, der versucht habe, ein Wahlergebnis auszuhebeln und eine friedliche Amtsübergabe zu verhindern.

Der Ausschuss verwies auch darauf, dass unter anderem Theodore Roosevelt (1901-1909), Harry Truman (1945-1953) und Gerald Ford (1974-1977) als Ex-Präsidenten vor dem Kongress ausgesagt hätten. Pointiert brachten die Abgeordneten ein Roosevelt-Zitat ein, wonach ein Ex-Präsident lediglich ein US-Bürger wie jeder andere sei und es seine Pflicht sei, einer Vorladung des Kongresses zu folgen.

Die von Trump beauftragte Anwaltskanzlei Dhillon Law Group kritisierte, dass der Ausschuss die Vorladung öffentlich machte. Das widerspreche juristischen Normen, sagte ein Vertreter der Website „Politico“. Man prüfe das Dokument nun. (dpa)