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Pfändungs-ÄrgerRundfunkbeitrag wird umgestellt – darauf muss jetzt unbedingt geachtet werden

Überweisungsschein für den Rundfunkbeitrag

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Die Briefe zum Rundfunkbeitrag sollen drastisch reduziert werden.

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Viele Deutsche sind zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Zahlungserinnerungen soll es in Zukunft jedoch nicht mehr geben.

Der in Köln ansässige Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehemals: GEZ) verschickt aktuell wieder Briefe in ganz Deutschland. Wer nicht genau darauf achtet, gerät schnell in eine Kostenfalle. Denn es hat sich etwas Entscheidendes geändert.

Schon im vergangenen Jahr kündigte der Beitragsservice an, dass Beitragszahlerinnen und Zahler in Zukunft selbst darauf achten müssen, ob die Zahlung für das Quartal bereits erfolgt ist. Jetzt macht der Service ernst.

„GEZ“: Dieser Brief sollte nicht übersehen werden

Nach und nach werden die Haushalte auf das neue Verfahren umgestellt, bei dem es nur noch einen Brief gibt. Wer diesen übersieht oder vergisst zu zahlen, hat Pech gehabt!

In den sogenannten „Einmalzahlungsaufforderungen“ stellt der Beitragsservice einmalig klar, wann und wie viel in dem Kalenderjahr gezahlt werden muss. Es ist die Rede von Eigenverantwortung.

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Das Schreiben gilt dann auch für die folgenden Jahre, bis es zu grundlegenden Veränderungen kommt. Das kann etwa eine Erhöhung des Beitrags sein. Nur so ein Ereignis würde dann eine erneute Briefzusendung auslösen.

Ein Sprecher des Beitragsservices sagt dazu gegenüber EXPRESS.de: „Zwischen diesen beiden Ereignissen erhalten Beitragszahlende also tatsächlich keine weiteren Erinnerungen; die Verantwortung für die pünktliche Überweisung liegt bei ihnen selbst, wie es der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als gesetzliche Grundlage ohnehin vorsieht.“

Rundfunkbeitrag: Wie Pfändungs-Ärger vermieden werden kann

Rund 47 Millionen Beitragskonten verwaltete der Beitragsservice zum Stichtag am 31. Dezember 2025. Die Lastschriftquote lag zu diesem Zeitpunkt bei rund 71 Prozent. Viele Millionen Menschen zahlen den monatlichen Betrag von 18,36 Euro, beziehungsweise 55,08 Euro alle drei Monate, also nach wie vor selbst.

Dieses Jahr allein sollen deshalb noch 1,5 Millionen weitere Einmalzahlungsaufforderungen versendet werden. Erinnerungen wird es danach dieses Mal keine mehr geben.

An den Mahn- und Vollstreckungsverfahren werde sich jedoch nichts ändern, wie der Beitragsservice auf Anfrage weiter mitteilte. Sobald eine Zahlung ausbleibt, gibt es zuerst einen Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag von einem Prozent der Beitragsschuld, mindestens aber acht Euro.

„Bleibt die Forderung samt Säumniszuschlag offen, kann es wie bisher zu einer Weitergabe an die Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher kommen“, so der Sprecher weiter.

Der Beitragsservice empfiehlt den Haushalten deshalb, ein SEPA‑Lastschriftverfahren einzurichten. Die Beiträge werden dann automatisch eingezogen, und Zahlungen können nicht mehr versäumt werden. Auch die Erhöhungen sollen dann einfließen. Das Mandat ließe sich zudem jederzeit widerrufen.

Als Hinweis für die jeweiligen Zahlungstermine stellt der Beitragsservice auf seiner Website mehrere Kalender zum Download zur Verfügung. Wer über kein digitales Gerät verfügt, solle die Einmalzahlungsaufforderung „an einem festen, gut sichtbaren Ort aufbewahren“, die Termine analog notieren oder bei der Hausbank einen Dauerauftrag einrichten lassen. (bas)

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