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Mega-Razzia in NRWZoll geht gegen Bande vor – Schaden von fast zwei Millionen Euro

Zoll

Copyright: Leonie Asendorpf/dpa

Der Zoll geht gegen Schwarzarbeit vor. (Symbolbild)

Groß-Razzia in NRW: Zoll sprengt Schwarzgeld-Netzwerk

Ein harter Schlag gegen illegale Beschäftigung! In drei Bundesländern, inklusive NRW, haben Zoll und Staatsanwaltschaft Razzien gegen eine vermutete Betrügergruppe durchgeführt. Der finanzielle Verlust ist enorm.

Eine Summe von circa 1,9 Millionen Euro steht im Raum! Diese Gelder sollen den Sozialversicherungen durch sogenannte „Kick-Back-Zahlungen“ im Ausbaugewerbe vorenthalten worden sein. Dies gaben die Staatsanwaltschaft aus Würzburg und das Hauptzollamt in Schweinfurt bekannt.

Gruppe soll illegales Schwarzlohn-Netzwerk unterhalten haben

Die Anschuldigungen zielen auf eine „südosteuropäische Tätergruppierung“ ab. Ihr wird zur Last gelegt, ein verbotenes System für Schwarzlohn-Auszahlungen unterhalten zu haben. Die Verdächtigen sollen am bayerischen Untermain ein Handwerksgeschäft betreiben.

Die Ermittlungsbehörden griffen durch. Ungefähr 200 Beamte waren bei der Aktion im Einsatz und durchforsteten zusammen 19 Wohn- und Geschäftsadressen in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.

So lief die dreiste „Kick-Back“-Methode ab

Doch wie hat der vermutete Schwindel genau funktioniert? Nach Auskunft von Zoll und Staatsanwaltschaft liefen die „Kick-Back-Zahlungen“ meistens so: Tarn- oder Servicegesellschaften erstellen Rechnungen für Dienste, die es in Wirklichkeit niemals gab.

Diese Rechnungen werden dann ganz regulär via Überweisung beglichen. Auf diese Weise können die Betriebe die Ausgaben in ihrer Buchführung als Betriebskosten verbuchen. Das Geld wird im Anschluss von den Drahtziehern der Dienstleistungsfirmen bar vom Konto geholt. Nach Einbehalt einer Provision erhält der Auftraggeber die Summe zurück. Daraus wird Schwarzgeld, mit dem dann Arbeitskräfte illegal entlohnt werden können – ohne Abführung von Steuern oder Sozialabgaben.

Während der Razzien sicherten die Beamten etliche Beweismittel, wie zum Beispiel Geschäftspapiere, digitale Datenspeicher, Mobiltelefone und Notebooks. Diese Informationen müssen jetzt analysiert werden. Für sämtliche Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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