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„Darf es nicht geben“Endlich greift Lauterbach durch: Dringende Änderung bei Blutspenden geplant

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht am 5. Januar bei einer Pressekonferenz nach dem Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht am 5. Januar bei einer Pressekonferenz nach dem Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform.

Endlich greift durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) durch: Er kritisiert eine aktuelle Regelung beim Blutspenden als diskriminierend und strebt eine Änderung an. 

Lauterbach will die Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden: Mit der geplanten Gesetzesänderung will Lauterbach die Bundesärztekammer verpflichten, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen und homosexuelle Männer als Blutspender zuzulassen, kündigte der Minister im Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag, 10. Januar 2023) an.

„Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung“, sagte Lauterbach den Zeitungen. „Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben.“ Die Bundesärztekammer müsse „endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist“.

Blutspende: Alte Regelung noch aus der Zeit der Aids-Krise

Die Blutspende-Einschränkungen für Homosexuelle stammen noch aus der Zeit der Aids-Krise. Dahinter stand die Sorge, dass bei schwulen Männern das Risiko einer Weitergabe des Virus durch eine Blutspende besonders hoch ist. Die Maßnahme wird seit langem als diskriminierend kritisiert, die Ampel-Parteien hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Abschaffung verständigt.

Alles zum Thema Karl Lauterbach

In Lauterbachs Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz, der den RND-Zeitungen vorliegt, heißt es nun: „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.“

Blutspende: Das ist die aktuelle Regelung für schwule Männer

Nach der aktuell maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten.

Bei allen anderen Menschen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“. Die Richtlinie war zuletzt 2021 leicht entschärft worden - davor lag die Frist bei zwölf Monaten.

Nach dem Entwurf des Änderungsantrags wird nunmehr laut RND vorgeschrieben, dass das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf „Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person“ ermittelt werden darf. „Gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände sind insoweit nicht mehr zulässig.“ (dpa/mg)