Regierung reagiert sofortBericht: Lässt Friedrich Merz die „nationale Notlage“ ausrufen?

08.05.2025, Berlin: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht zu Beginn des Treffens mit dem multilateralen Jugendcamp «Youth4Peace» zu den Jugendlichen. Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU, hier am 8. Mai in Berlin) hat die „nationale Notlage“ ausgerufen.

Zwei Tage nach seiner Vereidigung will Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) laut einem Medienbericht die „nationale Notlage“ bei der Migration ausrufen. Ob eine solche Notlage tatsächlich vorliegt, ist allerdings rechtlich offen. Die Regierung dementiert den Bericht.

Laut „Welt“-Bericht werden aktuell die Botschafterinnen und Botschafter der Nachbarstaaten im Innenministerium unterrichtet. Noch sei unklar ist demnach, wann genau die Umsetzung der „Notlage“ beginnt.

Die neue Bundesregierung wolle Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aktivieren, berichtet Robin Alexander auf X, stellvertretender Chefredakteur der „Welt“. Einen solchen Schritt hatte Merz bereits vor seiner Wahl zum Kanzler angekündigt.

Kurz darauf das Dementi der Regierung: Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte zu „Bild“: „Der Bundeskanzler setzt keinen nationalen Notstand in Kraft.“

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Das Bundesinnenministerium bestätigte auf der Plattform X zwar, dass die Botschafter der Nachbarstaaten eingeladen gewesen seien. Dies sei aber geschehen, um sie über die zuvor beschlossenen Maßnahmen zur Intensivierung der bestehenden Binnengrenzkontrollen zu informieren. In dem Tweet hieß es weiter: „Bei diesem Termin wurde gegenseitig betont, dass man weiterhin partnerschaftlich und eng zusammenarbeiten wird.“

Geht das alles rechtlich überhaupt?

Die rechtliche Lage bei Zurückweisungen an der Grenze ist derzeit nicht eindeutig. Einige Fachleute lesen geltendes EU-Recht so, dass Zurückweisungen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Dies hängt auch damit zusammen, dass Grenzkontrollen praktisch nicht exakt auf der Grenzlinie erfolgen, sondern oft etwas dahinter.

Zudem ist eigentlich vorgesehen, dass zumindest ein kurzes Verfahren mit Befragung und erkennungsdienstlicher Behandlung durchgeführt werden muss, um festzustellen, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist.

Allerdings eröffnet das EU-Recht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, von diesen Regeln abzuweichen. So erlaubt Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Ausnahmen, wenn die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit bedroht ist – die sogenannte Notlagenklausel.

Ob eine solche Notlage tatsächlich vorliegt und ob eine Berufung auf diese Klausel im konkreten Fall rechtmäßig wäre, ist allerdings offen. Die Entscheidung darüber läge letztlich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), der bisher sehr restriktiv mit solchen Ausnahmeregelungen umgeht.

Migrations-Politik sorgte zuletzt für Unmut bei den Nachbarn

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bereits am Mittwoch die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen angeordnet. Dazu sollen mehr Bundespolizisten an den deutschen Grenzen stationiert und fortan auch Asylbewerber zurückgewiesen werden.

Die deutschen Pläne haben zuletzt vor allem in den Nachbarländern Polen, Tschechien und Österreich für Unmut gesorgt.

Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk hatte am Mittwoch bei einem Treffen mit Bundeskanzler Friedrich Merz argumentiert, es sei im Interesse Deutschlands und Polens, den „freien Durchgang“ zwischen den Ländern aufrechtzuerhalten. Die österreichische Außenministerin Beate Meinl-Reisinger sagte in Warschau, beim Thema Grenzkontrollen sei europäisches Recht zu beachten. (dpa/mg)