Aufatmen für Urlauber: Entschädigung bei Verspätung bleibt
Aufatmen am FlughafenEntschädigung bei Verspätung ab drei Stunden bleibt bestehen

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Welche Rechte haben Reisende, wenn der Flug verspätet ist oder ganz gestrichen wird? (Symbolbild)
Aufatmen für alle Urlauber! Die befürchteten Kürzungen bei den Rechten von Flugpassagieren sind offenbar abgewendet. Nach wochenlangem Ringen in Brüssel gibt es eine Kehrtwende, die Reisenden bares Geld sichert.
Im Zoff mit dem EU-Parlament haben die Abgesandten der EU-Länder ihre Pläne für härtere Vorschriften zurückgezogen. Das heißt für dich: Es gibt auch in Zukunft eine finanzielle Gutschrift, wenn dein Flugzeug mehr als drei Stunden zu spät am Ziel ankommt. Diese Information wurde der Deutschen Presse-Agentur aus dem Umfeld der Gespräche zugespielt.
Kohle bei Verspätung: Alles bleibt beim Alten
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) äußerte sich sichtlich zufrieden: „Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte.“ Der wichtigste Punkt der Übereinkunft sei: „Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben.“
Auch die Beträge der Ausgleichszahlungen bleiben unangetastet, obwohl die Mitgliedsstaaten lange auf eine Reduzierung gepocht hatten. Falls der Deal durchgeht, gelten weiterhin diese Pauschalen:
Eine entscheidende Bedingung bleibt aber bestehen: Die Fluglinie muss die Verzögerung selbst verantworten. Die Überarbeitung der Regeln soll jetzt auch klar festlegen, was als „außergewöhnliche Umstände“ durchgeht, bei denen eine Airline nicht blechen muss.
Handgepäck-Chaos und mehr Durchblick für Passagiere
Die Einigung bringt laut Hubig sogar noch mehr Vorteile für dich. So soll es künftig leichter werden, die Preise für Handgepäck zu durchschauen. Passagiere sollen zudem in Zukunft klarer darüber aufgeklärt werden, welche Rechte ihnen überhaupt zustehen.
Der harte Kampf um die neuen Bestimmungen war ein echter Krimi und stand kurz vor dem Aus. Die EU-Länder wollten ursprünglich erst ab einer Wartezeit von vier Stunden zahlen, das Parlament bestand aber auf der Drei-Stunden-Marke. Wäre bis Dienstagnacht kein Kompromiss gefunden worden, wäre das gesamte Reformprojekt, das schon 2013 angestoßen wurde, endgültig vom Tisch gewesen.
Die Unterhändler des Europäischen Parlaments wollen am Montag (12. Juni 2026) zusammenkommen, um dem Dokument den finalen Segen zu geben. Danach fällt die letzte Entscheidung. Die neuen Bestimmungen gelten für Flüge von EU-Fluglinien und für alle Maschinen ausländischer Anbieter, die von einem Flughafen in der EU abheben. (dpa/red)
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