Onur G. (38) hatte stets von einem Fake gesprochen. Nun muss der Bundesgerichtshof in dem Fall entscheiden.
Kölner UrteilRocker wehrt sich gegen Haftstrafe für krasses Foltervideo

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Der Angeklagte Onur G. (38) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und Fin Keith Habermannim beim Prozess im Landgericht Köln
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Der spektakuläre Strafprozess um ein im Internet verbreitetes Foltervideo aus Istanbul geht in die nächste Instanz. Wie das Kölner Landgericht unserer Redaktion auf Anfrage bestätigt, haben die Verteidiger des früheren Rockerbosses Onur G. (38) Revision gegen das Urteil eingelegt. Damit wehren sich der Angeklagte und seine Anwälte gegen die ausgesprochene Strafe von rund neun Jahren und fünf Monaten Gefängnis. Laut Gericht hatte G. einen Mann gezwungen, die Patrone einer Pistole zu schlucken. Der Fall landet nun zur rechtlichen Überprüfung beim Bundesgerichtshof.
Kölner Landgericht sah Geiselnahme als erwiesen an
Das Landgericht hatte Onur G. jüngst wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Zentrales Beweismittel im Prozess waren fünf Videosequenzen aus dem Jahr 2024. Darauf ist zu sehen, wie ein Kontrahent in einem Istanbuler Hotelzimmer überfallen, brutal niedergeschlagen und gezwungen wird, bei vorgehaltener Pistole eine scharfe Patrone zu schlucken. Die Verteidiger Carsten Rubarth und Fin Keith Habermann hatten während des Verfahrens stets betont: Bei den Aufnahmen habe es sich lediglich um eine Inszenierung gehandelt.
Auslöser soll gewesen sein, dass der Mann zuvor eine Frau beschimpft hatte. Um dieser Genugtuung zu verschaffen, sei sie per Handy dazugeschaltet worden. Ziel sei es laut Verteidigung gewesen, die beleidigte Frau und deren Umfeld zu beschwichtigen. Eine echte Gefahr oder ein erpresserischer Menschenraub habe zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Da Onur G. die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und nach seiner Rückkehr am Flughafen Köln/Bonn festgenommen wurde, konnte der Fall vor dem Kölner Landgericht verhandelt werden. Seit vielen Monaten sitzt G. in Untersuchungshaft.
Der Geschädigte blieb dem Prozess trotz Zusagen fern
Der Geschädigte wollte zur Aufklärung nicht beitragen. Der Mann ließ mehrfach vereinbarte Vernehmungstermine platzen und erschien trotz Zusagen nicht vor Gericht, da er sich nach eigenen Angaben massiv bedroht fühlte. Wegen des fehlenden Hauptzeugen und widersprüchlicher Aussagen von Verwandten, gegen die Ermittlungen wegen Falschaussage eingeleitet wurden, entwickelte sich das Verfahren fast zur Farce. Richter Kaufmann sprach in dem Zusammenhang einmal von einer „würdelosen Veranstaltung“. Letztlich benötigten er und seine Kollegen das Opfer aber nicht.
Denn das Gericht bewertete das Video als authentisch. „Wir halten es für ausgeschlossen, dass man eine solche schauspielerische Leistung entfalten kann“, hatte Kaufmann zum Einwand der Verteidiger erklärt, die Folter sei nur inszeniert worden. Als der Geschädigte das Hotelzimmer betreten hatte und Mittäter die Tür geschlossen hätten, sei der Geschädigte direkt von hinten niedergeschlagen worden. Die Kamera war zu diesem Zeitpunkt schon postiert, um alles einzufangen. Onur G. hatte im Prozess über seine beiden Anwälte erklären lassen, dass dies die einzige nicht gespielte Szene gewesen sei.
Richter: „Die Panik steht ihm ins Gesicht geschrieben“
Die Videosequenzen zeigen, wie das Opfer danach unter Vorhalt einer Pistole mit dem Tod bedroht wurde. Auch wurde dem Mann angekündigt, dass man ihm womöglich einen Penis auf die Stirn tätowieren lasse. Dann noch das erzwungene Herunterschlucken der goldfarbenen Patrone aus einer Schusswaffe. Ebenfalls völlig authentisch habe das Opfer laut Richter um sein Leben gefleht, als die Täter ihn mit einem Stofftuch hätten knebeln wollen und er auf sein Asthma hingewiesen habe, erklärte Richter Kaufmann. „Die Panik steht ihm ins Gesicht geschrieben“, so der Vorsitzende.
Ein entscheidender Streitpunkt, der nun im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof eine gravierende Rolle spielen dürfte, betrifft zwei angebliche Entlastungszeugen aus der Türkei. Die Verteidigung hatte mehrfach beantragt, die Männer per Videovernehmung in den Prozess einzubinden. Diese hatten über Anwälte erklären lassen, dass sie bei dem Vorfall in dem Hotel anwesend gewesen seien und die Inszenierung bestätigen könnten. Das Gericht lehnte eine Vernehmung ab – das Video spreche für sich, die Zeugen würden ohnehin falsche Angaben machen.
Kölner Anwälte verwiesen erfolglos auf das Bundesverfassungsgericht
Die Anwälte hatten dieses Vorgehen mehrfach scharf kritisiert und dabei unter anderem auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, wonach ausländische Zeugen nicht einfach übergangen werden dürfen. Dieser Konflikt hatte während des Prozesses zu Befangenheitsanträgen gegen die Richter und Schöffen der Kammer geführt. Ob die Karlsruher Richter das Urteil aufheben oder bestätigen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Setzen sich die Verteidiger durch, käme es zu einer neuen Verhandlung mit anderer Richterbesetzung.
Abwegig erscheint die Kritik der Verteidiger nicht. Tatsächlich hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr ein bereits rechtskräftiges Mordurteil des Kölner Landgerichts aufgehoben. Im Fall des erschossenen Rockers am Böcking-Park in Mülheim hatte das Gericht ebenfalls auf die Vernehmung eines Zeugen aus der Türkei verzichtet – es handelte sich um den mutmaßlichen Schützen, der flüchten konnte. Auf der Anklagebank in Köln saß der mutmaßliche Auftraggeber, er erhielt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Das Verfahren wird derzeit neu verhandelt.
