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EU plant Asyl-HammerRückkehrzentren und längere Haft für abgelehnte Bewerber

EU ebnet Weg für Abschiebezentren

Copyright: Sebastian Gollnow/dpa

Die EU hat sich weitgehend auf die neue Rückführungsverordnung geeinigt. (Symbolbild)

EU will Asylregeln verschärfen: Lager außerhalb geplant.

Die Europäische Union will die Asylregeln drastisch verschärfen. Für abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber sind spezielle Lager außerhalb der EU geplant. Doch das ist längst nicht alles.

Nach intensiven Gesprächen steht der Plan: Repräsentanten des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsländer haben sich auf eine massive Verschärfung der Asylregeln verständigt. Das wurde im Anschluss an die Verhandlungen bekannt gegeben. Nahezu alle strittigen politischen Punkte sind demnach vorläufig vom Tisch.

Nur über den Starttermin wird noch heftig gestritten. Während das Parlament die neuen Regeln sofort anwenden will, pochen einige Länder auf eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Sie brauchen die Zeit, um ihre eigenen Gesetze anzupassen. Die nächste Gesprächsrunde dazu ist für den 1. Juni angesetzt.

Spezielle „Rückkehrzentren“ außerhalb der EU geplant

Das Kernstück der Reform sind die sogenannten „Return Hubs“. In diese besonderen Einrichtungen außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylsuchende untergebracht werden, deren Rückführung in die Herkunftsländer nicht möglich ist.

Eine entscheidende Ausnahme ist vorgesehen: Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung fliehen, sollen laut den neuen Bestimmungen nicht abgeschoben werden dürfen. Diese Schutzmaßnahme gilt jedoch ausdrücklich nicht für Familien mit Kindern.

Deutschland sucht bereits nach Partnerländern

Auch die Bundesregierung ist schon aktiv und sucht gemeinsam mit anderen EU-Partnern nach Staaten, die bereit wären, solche Rückkehrzentren auf ihrem Boden zu errichten. Bislang gab es für solche Abkommen mit Drittstaaten keine einheitliche EU-Grundlage.

Ein Vorreiter ist Italien, das mit Albanien ein Abkommen geschlossen hat, um sowohl Asylverfahren als auch die Abschiebehaft dorthin auszulagern. Dieses Modell landete allerdings wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Härtere Strafen und längere Abschiebehaft

Die Einigung legt auch fest, wie abgelehnte Asylsuchende bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie eine Verhaftung vermeiden wollen. Wer nicht kooperiert, dem droht europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Zudem wird die Abschiebehaft erleichtert, wenn die Behörden eine Fluchtgefahr sehen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird laut Verhandlungskreisen massiv verlängert: auf maximal 24 Monate, mit einer möglichen Verlängerung um weitere sechs Monate in bestimmten Fällen.

Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten aufgedeckt, dass die EVP bei diesem Thema enger mit den Rechten kooperierte als bisher bekannt war. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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