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Türsteher in Nippes attackiertJugendliche prügeln brutal auf Opa ein – Urteil gesprochen

Der Angeklagte links (mit Verteidiger Frank Hatlé) gilt als Initiator, der Beschuldigte rechts (mit Verteidiger Michael Diwo) soll den Angriff gestartet haben.

Copyright: Hendrik Pusch

Der Angeklagte links (mit Verteidiger Frank Hatlé) gilt als Initiator, der Beschuldigte rechts (mit Verteidiger Michael Diwo) soll den Angriff gestartet haben.

Ein brutaler Übergriff hat das Leben eines 56-jährigen Türstehers ruiniert.

Die Aussage eines vierjährigen Kindes bringt die ganze Tragödie dieses Falles auf den Punkt. Die Enkelin des Geschädigten stellte ihrer Mutter die Frage: „Mama, warum ist der Opa so komisch?“ Der Vorsitzende Richter Ansgar Meimberg griff diese Worte während der Verkündung des Urteils im Landgericht Köln auf. Seit einer brutalen Attacke durch eine Gruppe Jugendlicher im September 2025 ist der Großvater, ein 56 Jahre alter Türsteher, nicht mehr der Mensch, der er einmal war. Laut dem Richter wurde seine Existenz praktisch vernichtet.

Der ehemals sportbegeisterte und gesellige Mann ist heute arbeitsunfähig, kann keinen Sport ausüben und seinen Haushalt nicht mehr selbstständig bewältigen. Überwiegend lebt er bei seiner Tochter. Ihm mangelt es an der Energie, um mit seiner Enkeltochter im Garten zu toben. Für dieses Verbrechen wurden jetzt fünf junge Männer zwischen 18 und 20 Jahren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet.

Ein hinterhältiger Rachefeldzug mit grausamen Konsequenzen

Das Verbrechen war eine geplante Vergeltungsaktion. Dem Ganzen war vorausgegangen, dass der Türsteher eine Woche vorher einem Kumpel des 20-jährigen Hauptangeklagten den Zutritt zum Lokal in der Florastraße verweigert hatte. Der junge Mann wollte die Sache „geraderücken“ und zerstörte daraufhin einen Seitenspiegel am Auto des Türstehers. Der Angreifer ergriff die Flucht, nachdem der Türsteher erbost mit einem Schlagstock geantwortet hatte. Diese gefühlte Demütigung mündete in einem Racheplan.

Die Täter passten den 56-Jährigen nach Ende seiner Arbeitsschicht ab. Ein Angreifer, der sein Gesicht mit einem T-Shirt verdeckt hatte, brachte ihn zu Fall. Anschließend gingen alle fünf auf ihn los. Der Richter erläuterte: „Alle fünf traten dann gezielt und wuchtig auf Rumpf und Kopf des Geschädigten und nahmen seinen möglichen Tod billigend in Kauf.“

Sie machten weiter, obwohl ihr Opfer laut um Hilfe rief. Die Attacke wurde sogar fortgesetzt, als er bereits das Bewusstsein verloren hatte. Der Anstifter der Tat, ein 20-Jähriger, schrie noch „Wach auf, du Hurensohn“, stach mit einem abgebrochenen Flaschenhals in den Rücken des Opfers und versetzte ihm weitere Tritte gegen den Kopf.

Opfer erlitt bei brutalem Angriff schwere Verletzungen

Für den ehemaligen Bundespolizisten sind die Konsequenzen katastrophal: Er erlitt Brüche an Rippen, Lendenwirbeln und der Nase sowie den Verlust von Zähnen. Er aspirierte Erbrochenes und wurde auf der Intensivstation in ein künstliches Koma versetzt – sein Leben war in höchster Gefahr. Noch immer plagen ihn Gleichgewichtsprobleme, depressive Phasen und wiederkehrende Suizidabsichten. Anhaltende Schmerzen im rechten Bein sind die Folge einer Nervenverletzung an der Wirbelsäule, die durch die Tritte verursacht wurde. Vor Gericht beschrieb er seine Situation: „Ich kann nur mit einer Zahnprothese richtig kauen“.

Dennoch bewies der Mann im Gericht eine erstaunliche Größe: Er akzeptierte die Entschuldigungen der Täter, gab jedem die Hand und unterhielt sich sogar kurz mit ihnen. Richter Meimberg deutete dies als einen „verzweifelten Versuch, sich die Tat und die Folgen schönzureden“.

Der Schockmoment kam jedoch wenig später: Der 56-Jährige kollabierte, nachdem er erstmals Videoaufnahmen des Angriffs von einer Überwachungskamera und einem Mobiltelefon sah, und ließ sich freiwillig in eine psychiatrische Einrichtung einweisen.

Angreifer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Die fünf Angreifer erhielten Freiheitsstrafen von drei bis fünf Jahren, die nach dem Jugendstrafrecht verhängt wurden. Richter Meimberg stellte unmissverständlich fest: „Auf so eine Tat nicht mit Sozialstunden reagieren, das war ein Kapitalverbrechen.“

Die Gegenseite ist anderer Meinung. Frank Hatlé, der Verteidiger des Hauptangeklagten, bemängelte, dass die Entscheidung zu stark von den gravierenden Konsequenzen der Tat und nicht vom erzieherischen Aspekt des Jugendstrafrechts geprägt sei. Er zieht in Erwägung, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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