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Co-MutterschaftSchnelle Regelung für lesbische Paare soll kommen – „eine gute Sache“

Ein miteinander verheiratetes lesbisches Paar sitzt am 24.06.2016 in Bremen mit seinem Sohn auf dem Sofa und liest in einem Buch.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will noch 2022 die sogenannte Co-Mutterschaft für lesbische Paare auf den Weg bringen. Das Foto von 2016 zeigt ein verheiratetes lesbisches Paar aus Bremen mit seinem Sohn.

Regenbogenfamilien warten schon lange darauf – mit etwas Glück könnte ein entsprechender Gesetzesentwurf noch 2022 endlich vorliegen. Es geht um die rechtliche Anerkennung der Co-Mutterschaft für lesbische Paare.

Es wäre ein wichtiger Vorstoß für Regenbogenfamilien: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will noch in diesem Jahr die sogenannte Co-Mutterschaft für lesbische Paare auf den Weg bringen.

„Wir wollen Regeln schaffen, damit Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Elternteilen haben – und niemand sich als Elternteil zweiter Klasse fühlen muss“, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben).

Ein Umstand, den vor allem Menschen aus der LGBTQI+-Community schon lange fordern, könnte also bald endlich Realität werden. Die Betonung der gewünschten Regelung liegt hier auf der Formulierung „von Geburt an“ – denn bisher müssen lesbische Paare erst einen mehrere Monate langen bürokratischen Weg gehen, ehe beide Mütter als Elternteile rechtlich anerkannt sind.

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Er sei zuversichtlich, dass es noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf geben werde, der zumindest für „die unkompliziert gelagerten Fälle“ einen zeitgemäßen Rechtsrahmen schaffe, sagte der FDP-Politiker weiter.

Als Beispiel nannte er Geburten nach einer registrierten Samenspende für lesbische Paare. „In diesem Fall ist völlig klar: Der Samenspender möchte nicht an der Erziehung teilhaben.“ Da sei es „eine gute Sache“, wenn beide Elternteile durch das Recht anerkannt würden.

Für andere Situationen, in denen lesbische Paare Kinder bekommen, gebe es allerdings noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung, räumte Buschmann ein. „Nicht alle Fälle lassen sich über einen Kamm scheren.“ (afp)