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Bahnstreik abgewendetEVG und DB vergleichen sich – doch es gibt auch schlechte Nachrichten

Dicht gedrängt warten Reisende im Hamburger Hauptbahnhof auf die Abfahrt eines Nahverkehrszuges.

Dicht gedrängt warten Reisende im Hamburger Hauptbahnhof auf die Abfahrt eines Nahverkehrszuges. Mit einem bundesweiten Warnstreik wollte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) den Bahnverkehr in Deutschland ab Sonntagabend (14. Mai 2023) für 50 Stunden lahmlegen.

Der 50-stündige Warnstreik der EVG ist abgewendet. Die Gewerkschaft und die Deutsche Bahn haben sich auf einen Vergleich verständigt. Was das für die Kundschaft bedeutet.

Durchatmen bei Bahn-Kunden und Kundinnen. Der geplante 50-stündige Warnstreik ist kurzfristig abgewendet worden. Wie die „Tagesschau“ mit Verweis auf Bahnkreise berichtet, haben sich die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG auf einen Vergleich verständigt.

Sowohl die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) als auch die Bahn habe einem verpflichtenden Vergleich zugestimmt, den das Arbeitsgericht in Frankfurt vorgelegt hatte. Das teilte die Bahn am Samstag (13. Mai 2023) mit. Der Warnstreik ist demnach abgewendet. Zuvor hatte der „Hessische Rundfunk“ über die Einigung berichtet.

Doch es gibt auch schlechte Nachrichten. Denn trotz dieses Vergleichs ist ein Streik in der kommenden Woche damit aber nicht ausgeschlossen.

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DB: Geplanter Ausstand „unverhältnismäßig“

Die Bahn hatte am Freitagabend beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag gestellt, um den Warnstreik auf diesem Weg noch zu verhindern. Sie bewertete den geplanten Ausstand als „unverhältnismäßig“, er schädige Kundinnen und Kunden sowie „unbeteiligte Dritte“.

„Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt“, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler laut Mitteilung. Mit dem Vergleich verständigten sich beide Seiten der DB zufolge auch darauf, „nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses“. Auch das Thema Mindestlohn sei Teil des Vergleichs. Die EVG betonte, dass die Mindestlohn-Thematik die Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungsthemen darstelle.

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Die EVG verhandelt seit Ende Februar mit 50 Bahn-Unternehmen über neue Tarifverträge. Aus Sicht der Gewerkschaft kommen die Gespräche mit den meisten dieser Unternehmen nicht entscheidend voran, so auch mit der DB. Der bundeseigene Konzern vertrat den Standpunkt, dass er sich mit einem angebotenen Lohnplus von 10 Prozent und einem Entgegenkommen beim Thema Mindestlohn mehrmals auf die Gewerkschaft zubewegt habe.

EVG und DB weiter uneinig über Mindestlohn

Die Tarifrunde betrifft 230 000 Beschäftigte, 180 000 davon arbeiten bei der Deutschen Bahn. Die EVG fordert von der Branche 650 Euro mehr pro Monat oder 12 Prozent für die oberen Einkommen bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Bahn hat unter anderem steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen sowie stufenweise Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8 Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt.

Uneinig ist man sich über den gesetzlichen Mindestlohn, der bei der Bahn rund 2000 Beschäftigten bislang nur über Zulagen gezahlt wird. Beide Seiten streiten darüber, ob dieser vor den weiteren Verhandlungen in die Tariftabellen aufgenommen wird und inwieweit dann die weiteren Verhandlungsergebnisse bei den unteren Lohngruppen berücksichtigt werden. (dpa)