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BahnstreikWo es die NRW-Pendler besonders trifft – worauf Reisende achten sollten

23.08.2021, Nordrhein-Westfalen, Köln: Eine Hinweistafel weist am Bahnhof die Reisenden darauf hin, dass aufgrund eines Streiks der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) Züge ausfallen. Die Gewerkschaft dehnte in den Morgenstunden ihren Streik für bessere Arbeitskonditionen vom Güterverkehr auf die Personenbeförderungen aus. Foto: Roberto Pfeil/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Eine Hinweistafel (23. August 2021) weist am Hauptbahnhof Köln die Reisenden darauf hin, dass aufgrund eines Streiks der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) Züge ausfallen.

Die Gewerkschaft der Lokführer (GdL) hat deutschlandweit zum Streik aufgerufen. Welche Strecken in NRW betroffen sind und wo Züge noch fahren. Hier die Infos...

Düsseldorf. Auch am zweiten Tag des bundesweiten Lokführerstreiks kommt es im Personenverkehr der Deutschen Bahn zu Einschränkungen.

Der Streik der Lokführer hatte am Montagmorgen (23. August 2021) begonnen. „Pünktlich um zwei Uhr morgens sind wir in den Streik gegangen“, sagte ein Mitarbeiter der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer.

Der Bahnstreik schränkt den Zugverkehr auch in Nordrhein-Westfalen deutlich ein. Nach der Ausweitung der aktuellen Arbeitsniederlegungen auf den Personenverkehr kam und kommt es in dem Bundesland zu zahlreichen Zugausfällen, Reisende und Pendler müssen umplanen. Der Ersatzfahrplan sei aber stabil angelaufen, sagte eine Bahn-Sprecherin am Montagmorgen in Düsseldorf. „Es gibt ein verlässliches Grundangebot.“ Im Bundesschnitt könne etwa ein Viertel der Fernzüge trotz des Streiks fahren und etwa 40 Prozent der Regionalbahnen. Zahlen für NRW nannte sie nicht.

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Auch am zweiten Tag des Streiks will die Deutsche Bahn (hier die aktuellen Infos) bundesweit rund 30 Prozent aller Züge im Fernverkehr fahren lassen. Im Regional- und S-Bahnverkehr sollen erneut rund 40 Prozent der Züge verkehren. 

Lokführerstreik bei der Bahn für 48 Stunden

Die Arbeitsniederlegungen sollen 48 Stunden dauern. Wer am Montag und Dienstag auf die Bahn angewiesen ist, dürfte also länger unterwegs sein als sonst.

  • Diese Linien fallen aus:
  • RE 8: Mönchengladbach - Köln - Troisdorf - Bonn-Beuel - Königswinter - Bad Honnef (Rhein) - Linz am Rhein - Neuwied - Engers – Koblenz
    RE 9: Aachen - Eschweiler - Düren - Horrem - Köln - Siegburg/Bonn - Betzdorf – Siegen
    Ersatzverkehr mit einem Direktbus zwischen Köln und Siegen ist eingerichtet.
    RE 18: Herzogenrath - Eygelshoven - Landgraaf - Heerlen
    RB 20: Eschweiler St. Jöris - Alsdorf-Annapark - Herzogenrath - Aachen - Stolberg Altstadt
    RB 25: Köln - Overath - Gummersbach - Meinerzhagen – Lüdenscheid
    RB 28: Neuwied-Niederlahnstein
    RB 38: Köln - Horrem – Bedburg
    RB 43: Dorsten - Wanne-Eickel - Herne - Castrop-Rauxel Süd – Dortmund
    Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist eingerichtet.
    RB 53: Dortmund - Schwerte – Iserlohn
    Ein Ersatzverkehr zwischen Dortmund und Schwerte ist eingerichtet.
    RB 54: Unna - Fröndenberg - Menden - Balve – Neuenrade
    Ein Ersatzverkehr zwischen Menden und Unna ist eingerichtet.
    RE 57: Dortmund - Arnsberg - Bestwig – Winterberg
    Ein Ersatzverkehr zwischen Fröndenberg und Dortmund ist eingerichtet.

    S-Bahn:
    S 4: Unna - Unna-Königsborn - Dortmund-Dorstfeld - Dortmund-Lütgendortmund
    Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Unna und Dortmund Dorstfeld.
    S 8: Mönchengladbach - Düsseldorf - Wuppertal – Hagen
    Ein Ersatzverkehr zwischen Wuppertal-Vohwinkel und Düsseldorf Hbf sowie zwischen Neuss und Mönchengladbach ist eingerichtet.
  • Diese Linien fahren:

    Regionalverkehr:
    RE 17: Hagen - Schwerte - Bestwig - Brilon-Wald - Warburg – Kassel
    RB 30: Remagen - Bonn
    RB 33: Geilenkirchen / Heinsberg – Mönchengladbach – Krefeld – Duisburg - Essen
    RB 52: Dortmund - Hagen

    S-Bahn:
    S 5:
    Dortmund – Hagen


    Auf diesen Linien gibt es Einschränkungen:
  • RE 2: Düsseldorf – Duisburg – Essen – Gelsenkirchen – Recklinghausen – Münster - Osnabrück
    Die Züge fahren zwischen Münster und Osnabrück auf dem Regelweg. Teilausfälle zwischen Münster (Westf) Hbf und Düsseldorf Hbf.
    RB 27: Mönchengladbach – Koblenz
    Die Züge verkehren im 2-Stunden-Takt zwischen Köln Hbf und Koblenz und stündlich zwischen Mönchengladbach und Köln Hbf.
    RE 42: Mönchengladbach – Krefeld – Essen – Gelsenkirchen – Recklinghausen – Haltern – Münster
    Die Züge zwischen Münster - Mönchengladbach verkehren wie gewohnt. Die Verstärker Züge in der Relation Münster - Essen fallen leider aus.
    RB 51: Dortmund - Lünen - Coesfeld - Gronau – Enschede
    Die Züge verkehren im 2-Stunden-Takt. Der Pendel zwischen Lünen und Dortmund entfällt.
    RB 63: Münster - Coesfeld
    Die Züge verkehren stündlich.
    RB 64: Münster - Gronau – Enschede
    Die Züge verkehren stündlich.

    S-Bahn:
    S 1:
    Dortmund - Bochum - Essen - Mülheim (Ruhr) - Duisburg - Düsseldorf - Solingen
    Die Züge verkehren stündlich.
    S 6: Essen – Ratingen Ost – Düsseldorf – Langenfeld (Rheinl) – Köln
    Die Züge verkehren stündlich.
    S 11: Düsseldorf Flughafen Terminal – Düsseldorf – Neuss – Dormagen – Köln – Bergisch Gladbach
    Die Züge verkehren stündlich.
    S 12: Horrem - Köln - Troisdorf - Siegburg - Hennef (Sieg) - Eitorf - Au
    Die Züge verkehren stündlich.
    S 19: Düren - Horrem - Köln-Hansaring - Köln/Bonn Flughafen - Troisdorf - Siegburg/Bonn - Hennef - Au
    Die Züge verkehren stündlich.
    S 68: Wuppertal-Vohwinkel – Düsseldorf – Langenfeld (Rheinl)
    Züge fahren mit Einschränkungen
  • Zudem ist der Fernverkehr stark betroffen.

Neben Lokführer – auch Beschäftigte der Infrastruktur streiken

Bis Mittwochfrüh, 2 Uhr, müssen sich Reisende und Pendler auf massive Einschränkungen einstellen. Neben den Lokführern sind erneut auch Beschäftigte in der Infrastruktur - etwa in den Stellwerken - aufgerufen, die Arbeit ruhen zu lassen.

Es ist bereits die zweite Streikwelle im laufenden Tarifkonflikt zwischen der Bahn und der GDL. Vor rund zwei Wochen hat die Gewerkschaft bereits zwei Tage lang große Teile des Personenverkehrs lahmgelegt. In dem Tarifstreit geht es unter anderem um mehr Geld für die Beschäftigten. Über die Höhe der künftigen Löhne und Gehälter sind sich beide Seiten einig: 3,2 Prozent mehr soll es geben. Aber über den Zeitpunkt der Auszahlung besteht Uneinigkeit. Offen sind zudem Fragen zur Betriebsrente, die Höhe einer möglichen Corona-Prämie sowie zum Einflussbereich der GDL.

Bahnstreik: Worauf Kunden jetzt achten sollten, um trotzdem ans Ziel zu kommen

  • 1. Prüfen, ob der Zug fährt

Wer bereits ein Ticket gebucht hat, muss die Fahrt nicht gleich abschreiben. Zwar wird ein Großteil der Verbindungen ausfallen. Besonders nachgefragte Hauptverkehrsstrecken sowie die Anbindung an wichtige Bahnhöfe und Flughäfen sollen nach Angaben der Bahn aber zumindest in regelmäßigen Abständen bedient werden. In Metropolregionen soll ein Grundangebot an Regional- und S-Bahnen fahren. Daher sollten Reisende zunächst prüfen, ob der Zug fährt.

Den Ersatzfahrplan finden Kunden in der DB Navigator App und online in der Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn. In der Liveauskunft sind nur Züge zu finden, die in jedem Fall bis zum Ziel fahren. Außerdem können sich Kunden an die Streikhotline der Bahn unter der Nummer 08000/99 66 33 oder an das DB-Personal am Bahnsteig wenden.

  • 2. Bei Verspätung: Entschädigung fordern

Kommt es bei der ausgewählten Verbindung zu Verzögerungen, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach der Länge der Verzögerung.

Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Reisende können die Ansprüche mit dem Fahrgastrechte-Formular online, im Zug oder in einem DB-Büro geltend machen. Darüber hinaus funktioniert die Reklamation im Kundenkonto auf www.bahn.de oder in der DB Navigator App.

Auch für Inhaber von Zeitkarten kann sich eine Reklamation lohnen. Ihnen bietet die Bahn pauschale Entschädigungen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde an.

Um die Verzögerung nachweisen zu können, sollten sich Betroffene die Störung idealerweise von DB-Beschäftigten am Bahnhof bescheinigen lassen. Alternativ genügen aber auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots vom Handydisplay, aus denen die Information über die Verspätung hervorgeht.

In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Dies gilt dann, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet dann Kosten bis zu maximal 80 Euro, wenn die Originalrechnung vorliegt.

  • 3. Falls der Zug nicht fährt: Anderen Zug nutzen

Für den Fernverkehr gilt: Fährt der Zug nicht, für den das Ticket gilt, können Fahrgäste auf eine andere Verbindung ausweichen. Auch höherwertige Züge - also zum Beispiel ein ICE statt eines IC - können dann genutzt werden. Die Zugbindung ist aufgehoben. Bereits gebuchte Tickets für den Streikzeitraum vom 23. bis einschließlich 24. August können an einem anderen Tag genutzt werden. Sie sind den Bahnangaben zufolge vom 20. August bis einschließlich 4. September gültig.

Für den Nahverkehr gilt: Wenn sich bei Verbindungen eine mindestens 20-minütige Verspätung abzeichnet, können Fahrgäste Züge des Fernverkehrs ohne Aufpreis nutzen. Bevor Fahrgäste in einen Fernverkehrszug einsteigen, müssen sie aber ein gültiges Ticket lösen. Die Kosten dafür können sie sich später von der Bahn erstatten lassen. Das gilt aber nur dann, wenn die ursprüngliche Route nicht länger als 50 Kilometer ist oder nicht länger als eine Stunde dauert. Auch bei einer erheblich ermäßigten Fahrkarte, also beispielsweise einem Länder- oder Semesterticket, gilt diese Regelung nicht.

  • 4. Fahrkarte erstatten lassen

Wer die Fahrt im Streikzeitraum - aus welchem Grund auch immer - nicht antreten möchte, kann sich das Ticket kostenfrei erstatten lassen. Dies gilt ausdrücklich auch für Verbindungen, die verfügbar wären. Für online oder in der App gekaufte Tickets muss dafür ein Kulanzformular auf der DB-Webseite ausgefüllt werden. Fahrkarten, die am Schalter gekauft wurden, können auch nur dort zurückgegeben werden. Experten raten, die Reklamation nicht lange aufzuschieben.

Wer bei der Abwicklung mit der Bahn Probleme hat, kann zum Beispiel die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) konsultieren und online einen Schlichtungsantrag stellen. Deren Juristinnen und Juristen verhelfen Verbrauchern kostenlos zu ihrem Recht.

  • 5. Auf anderes Verkehrsmittel ausweichen

Gegebenenfalls auf das Auto zurückgreifen und Fahrgemeinschaften bilden. Mietauto oder Taxi gehen auch, sind aber relativ teuer. Bei kurzen Strecken vielleicht das Fahrrad nutzen. (mt/dpa)