Wertvolle Funde auf einem landwirtschaftlichen Betrieb durch Altertumsforscher gemacht.
Überraschungsfund in den NiederlandenLandwirt plant Scheune, Altertumsforscher stoßen auf Artefakte

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Baufahrzeug wartet, während Archäologen alte Schätze bergen (Symbolbild).
In der niederländischen Ortschaft Uddel beabsichtigt der Farmer Arend Versteeg (57), für seinen Sohn Michael (25) eine professionelle Perspektive zu schaffen. Ein neues, ökologisches Stallgebäude für 50 Kühe, 37 Zuchtsauen sowie 180 für die Mast vorgesehene Schweine ist vorgesehen, wobei sämtliche Tiere Zugang zum Außenbereich erhalten sollen. Die Umsetzung dieses Projekts wird jedoch auf unbestimmte Dauer verschoben.
Während der vorbereitenden Arbeiten auf dem Anwesen des Farmers wurden Relikte aus verschiedenen Zeitaltern entdeckt. Gegenwärtig untersuchen Altertumsforscher das Gelände, um nach Artefakten zu forschen, deren Alter auf bis zu 3000 Jahre geschätzt wird. Versteeg ist verpflichtet, die finanziellen Aufwendungen für diese Nachforschungen zu übernehmen, kann die entdeckten Gegenstände aber nicht für sich beanspruchen. „Nicht einmal, wenn sie eine goldene Truhe finden“, äußerte er gegenüber der niederländischen Zeitung „De Stentor“. Das berichtet „FOCUS online“.
Laut der Zeitung „De Stentor“ gehört zu den momentanen Fundstücken ein Bruchstück eines als Bartmannkrug bekannten Gefäßes. Dessen Bezeichnung leitet sich von seinem Dekor ab und es wird angenommen, dass es aus dem 17. oder 18. Jahrhundert datiert. Darüber hinaus fanden die Fachleute im Erdreich farbliche Veränderungen, welche auf die frühere Existenz von Holzpfosten schließen lassen. Es wird vermutet, dass diese aus der Endbronzezeit datieren und einst zu einer Ansiedlung gehörten, die einen Stall oder ein Nebengebäude umfasste.
„Ich bin derjenige, der den Boden aufwühlen will, also muss ich für die Forschung bezahlen“, erklärte Versteeg einem niederländischen Portal. Die Aufwendungen für die archäologischen Nachforschungen belaufen sich schätzungsweise auf 25.000 Euro, während das neue Stallgebäude voraussichtlich mehr als eine Million Euro beanspruchen wird. Der Farmer plant wegen dieser zusätzlichen ökonomischen Bürde, einen Förderantrag zu stellen. Aktuell ist der Start der Bauarbeiten für Februar 2026 vorgesehen, was den Tieren ermöglichen würde, im August des gleichen Jahres umzuziehen.
Bei derartigen Entdeckungen ist die juristische Situation verschieden geregelt. Wie die „Denkmalpflege Baden-Württemberg“ mitteilt, sieht die Rechtslage in Deutschland vor, dass „herrenlose Sachen“, eine übliche Einstufung für archäologische Entdeckungen, gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) je zur Hälfte der entdeckenden Person und dem Besitzer des Grundstücks zustehen. Eine Sonderregelung gilt allerdings für Objekte, die als Funde von „hervorragender wissenschaftlicher Bedeutung“ gelten. Solche Gegenstände werden Eigentum des Bundeslandes, wobei die findende Person einen Anspruch auf eine Vergütung erhält, die sich an dem durch den Fund entstandenen Aufwand orientiert. (red)
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