Weil ein Kabel den Bürgersteig kreuzen müsste, verbietet die Stadt Den Haag einem Anwohner, sein E-Fahrzeug mit privatem Solarstrom zu versorgen. Der Fall beleuchtet aktuelle Herausforderungen der Energiewende.
Absurdes Verbot in HollandE-Auto-Besitzer wird von Stadt am Laden mit Solarstrom gehindert

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Eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge mit angeschlossenen Kabeln und verschiedenen Zahlungsoptionen (Symbolbild).
Klaas Tiems aus den Niederlanden ist Besitzer von Solarpaneelen auf seinem Dach und parkt ein Hybridauto vor dem Haus. Dennoch ist es ihm nicht gestattet, das Gefährt mit dem eigenproduzierten Strom zu betanken. Als Begründung wird angeführt, dass hierfür eine Leitung den Bürgersteig queren müsste, was die Vorschriften in Den Haag nicht zulassen.
Tiems mangelt es, wie er der niederländischen Publikation " AD" darlegte, an einer privaten Zufahrt – ein Umstand, den er mit vielen Mitbürgern teilt. Ein Vertreter des verantwortlichen Stadtrats führte aus, dass das Aufladen im städtischen Raum durch die Vorschriften in Den Haag nur mit einer unmittelbaren Anbindung an den Stromnetzbetreiber zulässig ist. Über diese Regelung äußert sich Tiems verärgert: "Das ist mir unverständlich". Das berichtet „FOCUS online“.
Begründung der Stadt: Sicherheit hat Vorrang
Für das Verbot der Kabelführung macht die Stadtverwaltung diverse Gründe geltend: Sicherheitsaspekte, potenzielle Haftungsfragen und Schwierigkeiten bezüglich der Ordnung sowie der Parkplatzverwaltung. Darüber hinaus sei die Metropole stark bevölkert, was eine geteilte Nutzung von Parkflächen notwendig mache. Die Verwaltung verweist alternativ auf das engmaschige Angebot an öffentlichen Ladestationen.
Die ablehnende Haltung der Stadt führt zu kritischen Reaktionen. So bekommt Klaas Tiems Zuspruch von politischer Seite. Eine Ratsfrau stuft das Verbot gleichermaßen als fehlerhaft ein. Sie argumentiert, dass Kabelkanäle zur Entlastung des Stromnetzes beitragen und die Attraktivität von Nachhaltigkeit steigern könnten. Während der Vorfall eine öffentliche Diskussion entfacht hat, muss Tiems bis zur Findung einer Lösung sein Fahrzeug wie alle anderen aufladen.
Private Ladekabel: Auch in Deutschland eine Hürde
Gemäß der Auskunft der Bundesnetzagentur ist die Installation von Kabeln für private Ladepunkte im öffentlichen Bereich auch in Deutschland normalerweise untersagt. Allerdings bestehen Ausnahmeregelungen sowie lokale Gestaltungsmöglichkeiten. Solche Vorhaben erfordern jedoch eine behördliche Zustimmung, eine technische Begutachtung und die Kostenübernahme durch die antragstellende Person. Es gibt hierfür keine landesweit gültige Rechtsgrundlage.
Ein Beispiel hierfür liefert die Stadt Köln, wo man sogenannte Ladebordsteine erprobt. Hierbei wird die notwendige Ladevorrichtung direkt in den Kantstein des Gehwegs eingelassen. So wird vermieden, dass ein unbefestigtes Kabel den Fußgängerbereich blockiert. Das Bestreben dahinter ist, das Aufladen für Bewohner zu vereinfachen, die keine eigene Zufahrt besitzen. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
