Urteil gefallenTrump muss Klägerin mehr als 80 Millionen Dollar zahlen

Donald Trump

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump, hier am 26. Januar 2024, ist in einem zweiten Verleumdungsprozess in New York zu einer weiteren Entschädigungszahlung in Höhe von 83,3 Millionen Dollar (etwa 77 Millionen Euro) verurteilt worden.

Im Verleumdungsprozess gegen Donald Trump ist ein Urteil gefallen – mit einem Paukenschlag.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist in einem zweiten Verleumdungsprozess in New York zu einer weiteren Entschädigungszahlung in Höhe von 83,3 Millionen Dollar (etwa 77 Millionen Euro) verurteilt worden.

Das entschied am Freitag (26. Januar 2024) eine Geschworenenjury, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Geklagt hatte erneut die US-Autorin E. Jean Carroll.

Trump muss US-Autorin Carroll Mega-Summe zahlen

Es handelt sich um den zweiten Prozess der 80-jährigen Carroll gegen Trump. Zum Abschluss des ersten Verfahrens hatte es im Mai eine New Yorker Geschworenenjury als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin daraufhin eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,65 Millionen Euro) zugesprochen.

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Weil sie nachfolgende Kommentare von Trump ebenfalls als verleumderisch ansah, klagte Carroll anschließend erneut. Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses gab Richter Kaplan ihr recht und entschied, dass weitere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit musste die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die der Ex-Präsident der Frau bezahlen muss.

Trump war im zweiten Prozess – anders als im ersten, wo er komplett abwesend geblieben war – bereits mehrfach persönlich erschienen und durch zahlreiche kommentierende Meinungsäußerungen störend aufgefallen. Deswegen hatte ihm der Richter schon mit Ausschluss gedroht.

Der 77-Jährige gilt bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit auch in mehreren verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen. Die Gerichtstermine nutzt Trump häufig als eine Art Wahlkampfauftritt. (dpa)