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Justiz-Skandal in BerlinVerurteilter Vergewaltiger kommt frei

Eingangsschild Landgericht Berlin II, Amtsgericht Mitte, Anwaltsgericht Berlin

Eingangsschild Landgericht Berlin II, Amtsgericht Mitte, Anwaltsgericht Berlin

Ein verurteilter Vergewaltiger läuft frei herum – weil ein Richter einen Riesen-Fehler machte!

Ein Justiz-Beben erschüttert Berlin! Ein verurteilter Sexualstraftäter ist plötzlich wieder draußen. Obwohl Behörden ihn als Bedrohung sehen, hat das Kammergericht die Freilassung angeordnet – und zwar am 19. Januar. Ein krasser Fehler im System machte das möglich.

Die Verbrechen, die Mahmood D. (37) zur Last gelegt werden, sind einfach nur furchtbar. Vom Landgericht Berlin I wurde es als erwiesen angesehen, dass der Mann seine frühere Partnerin wiederholt grausam gequält hat. Die Vorwürfe: Er soll sie vergewaltigt haben, sowohl in ihrer Wohnung als auch im eigenen Auto. Zudem soll er sie mit Fäusten traktiert und mit einem heißen Bügeleisen sowie einem Messer in Todesangst versetzt haben. Die Taten ereigneten sich zwischen Ende 2022 und Februar 2024. Das Urteil lautete auf sieben Jahre und neun Monate Knast. Das berichtet „t-online“.

Nach der Verkündung des Urteils, die im Juni 2025 stattfand, wanderte Mahmood D. sofort in U-Haft, da man eine Flucht befürchtete. Aber dann geschah eine Ewigkeit lang: nichts. Der verantwortliche Richter schaffte es nicht, die schriftliche Urteilsbegründung und das Protokoll der Verhandlung vorzulegen. Die Deadline wäre vier Monate nach dem mündlichen Urteil gewesen. Im Dezember reichte der Anwalt des 37-Jährigen Beschwerde ein – ein Jurist, dem man Verbindungen ins Clan-Milieu nachsagt.

Der Grund für dieses unfassbare Versäumnis scheint ein persönliches Drama zu sein: Der Richter kämpft angeblich mit einer Sucht und fehlt seit Mitte Dezember krankheitsbedingt. Jetzt droht ihm ein Disziplinarverfahren. Da auch nach beinahe sieben Monaten kein schriftliches Urteil da war, zog das Kammergericht die Notbremse: Der Verurteilte wurde auf freien Fuß gesetzt. Ein Skandal, denn er gilt als gefährlich und soll seiner Ex-Partnerin sogar Rache angedroht haben!

Eine Justizsprecherin nannte den Vorgang einen „absoluten Einzelfall“, wie sie ihn in ihrer 16-jährigen Laufbahn noch nie gesehen habe. Sie stellte aber auch klar: Die Haftstrafe für Mahmood D. ist keineswegs vom Tisch. Sobald die Papiere von einem Kollegen geprüft und das Urteil schriftlich zugestellt wurde, entscheidet der Bundesgerichtshof über die Revision. Sollte das Urteil halten, klicken für den Mann wieder die Handschellen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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