Ein Polizist missbraucht eine Jugendliche (17) und sichert sich so seine Pension.
Skandal in ChemnitzBeamter vergeht sich an Teenie (17) und streicht trotzdem volle Pension ein

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Leuchtender Blaulichtbalken eines Polizeiautos
Ein Richterspruch, der für Kopfschütteln sorgt: In Chemnitz wurde ein 55 Jahre alter Polizist für den Missbrauch einer Jugendlichen zu einer Haftstrafe von 12 Monaten auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung fällte das Amtsgericht Chemnitz in der laufenden Woche. Obendrauf kommen Geldstrafen: 5000 Euro gehen an die junge Frau, die gleiche Summe an den Staat.
Das ist der eigentliche Skandal: Normalerweise verlieren Staatsdiener bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr wegen eines vorsätzlichen Delikts ihren Beamtenstatus und damit auch die Pension. Doch in diesem Fall ist alles anders. Der Beamte wurde nur kurz vor der Urteilsverkündung pensioniert. Nun bekommt er seine komplette Altersversorgung von 2100 Euro jeden Monat. Das berichtet „FOCUS online“.
Die miese Masche des Polizisten
Dem Missbrauch ging eine hinterhältige Aktion voraus. Der Polizist traf im Oktober 2024 auf die Jugendliche, als er zu einem Fall von Gewalt im häuslichen Umfeld gerufen wurde. Aber anstatt ihr beizustehen, missbrauchte er die Lage eiskalt für seine Zwecke.
Nur einen Tag danach meldete er sich bei der jungen Frau mit einer Lüge. Er gab vor, dass zusätzliche Ermittlungen erforderlich seien. Daraufhin sammelte der heute 55-Jährige die junge Frau mit seinem privaten Auto ein, steuerte mit ihr einen Parkplatz an und nahm dort laut Anklageschrift zwei Vaginalabstriche vor. Sein einziges Motiv: die eigene sexuelle Befriedigung. Die tapfere junge Frau ging daraufhin zur Polizei und zeigte ihn an.
Wie der Täter das Verfahren verschleppte
Der Weg bis zum Richterspruch war jedoch steinig. Schon im Jahr 2025 gab es einen ersten Strafbefehl, gegen den der Beamte aber Widerspruch einlegte. Anschließend wurde der Prozess mehrfach aufgeschoben: Einmal meldete sich der Beschuldigte krank, dann wiederum beantragte seine Anwältin die Ablehnung des Richters wegen Befangenheit. Erst nachdem seine Versetzung in den Ruhestand offiziell war, nahm der Ex-Polizist die Verurteilung an.
Jetzt untersucht die Polizeidirektion in Chemnitz die Angelegenheit. Eine Behördensprecherin teilte mit, man prüfe Konsequenzen auf Grundlage des sächsischen Beamten- sowie Disziplinargesetzes. Selbst pensionierte Beamte könnten noch mit Strafen belegt werden. Jedoch wird es als rechtlich kompliziert angesehen, die Ruhestandsbezüge im Nachhinein zu streichen. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

