Neues TierschutzgesetzAufgepasst: Hundeführerschein wird auf Mallorca bald Pflicht

Mehrere ausgesetzte Hunde stehen in einem Gehege eines Tierheims in Madrid.

Spanien beschließt ein neues Tierschutzgesetz, das besonders Hunde und Katzen vor Vernachlässigung, Aussetzung und Quälerei schützen soll. Das Symbolbild von Juni 2020 zeigt mehrere ausgesetzte Hunde in einem Tierheim in Madrid.

Ein neues Tierschutzgesetz, welches im September 2023 in Kraft tritt, schreibt Hundehalterinnen und -haltern in Spanien einen Hundeführerschein vor. 

von Eva Gneisinger (eg)

Durch das neue Gesetz erhofft sich die spanische Regierung eine Verbesserung der Lebensumstände für alle Haustiere, allen voran Hunde und Katzen. Vernachlässigung, Quälerei und Aussetzung von Haustieren spielt in Spanien eine große Rolle.

Neben der Vorgabe, Tiere artgerecht unterzubringen und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, müssen Hundehalterinnen und Hundehalter zukünftig einen Hundeführerschein absolvieren.

Hundeführerschein wird auf Mallorca Pflicht

In dem neuen Tierschutzgesetz ist in Artikel 36 festgelegt, dass Personen, die Hunde besitzen oder für sie verantwortlich sind, einen anerkannten Ausbildungskurs belegt haben müssen. Der Pflichtkurs kann ab dem 29. September 2023 belegt werden, das Gesetz selbst tritt ab Anfang September in Kraft.

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Auch Personen, die bereits einen Hund haben, sind verpflichtet, den Ausbildungskurs innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren. Der Kurs ist kostenlos und ab erfolgreicher Teilnahme zeitlich unbegrenzt gültig, wie das „Mallorca Magazin“ berichtet.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kurse werden unter anderem in den Themen Gesundheit, Ernährung, Pflege und Hygiene geschult. Ausgenommen von der verpflichtenden Kursteilnahme sind Hüte-, Jagd- und Herdenschutzhunde.

Wer einen Hund adoptieren möchte, muss bereits vor dem Einzug des Hundes den Hundeführerschein vorweisen können. Das neue Tierschutzgesetz legt zudem fest, wie lange Haustiere alleine gelassen werden dürfen. Demnach dürfen Hunde nicht länger als einen, Katzen nicht länger als drei Tage alleine bleiben.