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Ein Wort verrät sieMordfall Fabian: Angeklagte sprach von „Brandleiche“ vor Fund

Fortsetzung Mordprozess im Fall Fabian

Copyright: A7120 Bernd Wüstneck/dpa

Die Angeklagte schweigt in dem Mordprozess.

Fall Fabian: Handy-Daten enthüllen eiskalte Chat-Details

Der Mordfall um den kleinen Fabian (†8) enthüllt immer neue, schockierende Wendungen. Im Rostocker Landgericht wurden die Protokolle des Smartphones der 30-jährigen Angeklagten präsentiert, und der Inhalt ist brisant. Ein Digitalforensiker der Polizei deckte eine extreme Handynutzung auf: In einem Zeitraum von nur viereinhalb Tagen hat die Frau 1.100 Sprachnachrichten versendet, 207 Anrufe getätigt und Messenger-Dienste über 3.100 Mal verwendet.

Diese digitalen Spuren bringen die Angeklagte erheblich in die Bredouille. Auswertungen von WhatsApp-Verläufen und Fotos beweisen, dass sie ihr Fahrzeug am 10. Oktober 2025 säuberte. Das ist exakt der Tag, an dem Fabian laut Anklagebehörde an einem Gewässer nahe Klein Upahl (Landkreis Rostock) ums Leben kam und sein Leichnam anschließend beinahe vollständig verbrannt wurde. Nur vier Tage darauf, bei der Entdeckung des toten Jungen, erklärte die Frau gegenüber der Polizei, dass ihr Wagen schon ewig nicht mehr gesäubert wurde.

Eiskaltes Detail im Chat: Warum kannte sie das Wort „Brandleiche“?

Für besonderes Entsetzen sorgt ein Chat-Protokoll vom 13. Oktober, also genau einen Tag vor der Entdeckung von Fabians Leichnam. Im Austausch mit einem Bekannten, der nun als Zeuge vernommen wurde, thematisierte sie eine Suchaktion der Polizei am Inselsee. Völlig unvermittelt warf die Angeklagte ein schauriges Detail ein: Sie merkte an, dass Leichen aus dem Wasser keine DNA-Spuren hinterlassen und verbrannte Körper ebenfalls nur wenige Spuren aufweisen.

Ein Aspekt, der selbst den routinierten Ermittlern den Atem raubte. Der Richter im Gerichtssaal hielt fest, diese Äußerung zur Brandleiche sei „aus dem Nichts gekommen“. Der Digitalforensiker der Polizei untermauerte dies: Das Wort „Brandleiche“ wurde zu jenem Zeitpunkt erstmalig durch die Angeklagte selbst in die Ermittlung eingebracht.

Beweisfoto: Hier parkte sie am Tattag

Die Ermittler legten ein weiteres Puzzlestück vor. Eine Aufnahme der Kamera ihres Pkw dokumentiert: Das Fahrzeug der Angeklagten parkte am 10. Oktober, also am Tag der Tat, unmittelbar vor dem Wohnhaus von Fabian in Güstrow.

Somit liefert die Analyse der mobilen Daten entscheidende Indizien, welche die Situation für die Angeklagte zunehmend verschärfen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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